Einwohnerfragestunde zu Stadtratssitzungen

Der neu gewählte Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung seine Geschäftsordnung beschlossen. Dabei wurde neu festgelegt, dass zum Beginn jeder Stadtratssitzung eine Einwohnerfragestunde in die Tagesordnung aufgenommen wird. Diese Fragestunde ist im allgemeinen auf eine halbe Stunde begrenzt.

Damit haben ab der nächsten Stadtratssitzung im Oktober die Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Vertreter von Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten beziehen, die direkt die Aufgaben der Stadt Eisenach betreffen.

Die Fragen müssen spätestens zehn Kalendertage vor der Stadtratssitzung schriftlich im Büro des Stadtrates beim Hauptamt vorliegen. Die Fragesteller erhalten zu Beginn der Stadtratssitzung eine schriftliche Antwort ausgehändigt.

In der Stadtratssitzung werden die Fragen in der Reihenfolge des Eingangs beantwortet. Betreffen mehrere Fragen den gleichen Sachverhalt, so werden diese Fragen zusammenfassend beantwortet.

Zu den Fragen nimmt der Oberbürgermeister oder ein von ihm Beauftragter in der Stadtratssitzung mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung zum jeweiligen Sachverhalt finden in der Sitzung nicht statt. Der Fragesteller sowie die Stadtratsmitglieder können jedoch dazu zwei weitere Fragen stellen.