Einwohnerversammlung zur Grundsteuerreform in Eisenach ist gut Besucht

Bildquelle: © Stadt Eisenach/Birgit Schellbach – Zur Einwohnerversammlung reichen die Sitzplätze im Saal der Stadtverwaltung Eisenach nicht aus – so groß ist die Resonanz zum Thema Grundsteuerreform.
Die Einwohnerversammlung zum Thema Grundsteuerreform und deren Auswirkungen ist sehr gut besucht gewesen. Rund 150 Bürgerinnen und Bürger sind am Dienstag (28. Januar) in den Saal des Rautenkranzes der Stadtverwaltung Eisenach gekommen. Oberbürgermeister Christoph Ihling und Bürgermeister Steffen Liebendörfer informierten, wie es zur Reform der Grundsteuer gekommen ist und welche neuen rechtlichen Grundlagen gelten. Anschließend beantworteten sie zahlreiche Anfragen.
Wie Bürgermeister Liebendörfer erläuterte, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der bis vor Kurzem geltende Einheitswert gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen hat. Der Gesetzgeber ist aufgefordert worden, eine neue, gesetzeskonforme Regelung zu schaffen.
In der Folge haben sich die Bundesländer für verschiedene Modelle zur Neuberechnung der Grundsteuer entschieden. In Thüringen kommt das sogenannte Bundesmodell zur Anwendung.
Danach wird die Grundsteuer in drei Schritten berechnet. Zunächst hat das Finanzamt aufgrund der Daten, die von den Eigentümern von Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen mitgeteilt werden mussten, ganz individuell für jedes Grundstück einen neuen Grundsteuerwert ermittelt. Das ist der entscheidende Wert, weil sich dieser gegenüber der alten Berechnung vervielfacht haben kann. Bei der Einwohnerversammlung anwesende Eigentümer berichteten von Bescheiden des Finanzamtes, die eine Verdopplung oder Verdreifachung zum Inhalt hatten.
Der Grundsteuerwert wiederum wird mit der vom Staat vorgegebenen Steuermesszahl und mit dem Hebesatz multipliziert. Einzig die Höhe des Hebesatzes fällt in die Zuständigkeit der Stadt Eisenach, hat aber den kleinsten Einfluss. Am Ende wird beispielsweise mit dem Faktor 5,7 für den Hebesatz 570 oder 6,3 für den Hebesatz 630 multipliziert. Das hat rein mathematisch nicht die Auswirkung einer Vervielfachung der Grundsteuerschuld.
In der Stadtverwaltung sind verschiedene Varianten berechnet worden. Bleibt der Hebesatz wie bisher bei 472, fehlt im städtischen Haushalt rund eine Million Euro. Bei einem Wert von 571 bleiben die Einnahmen in etwa auf dem derzeitigen Niveau. Aktuell nimmt die Stadt Eisenach aus der Gewerbesteuer etwas weniger als sechs Millionen Euro ein. Das Geld wird für Investitionen wie das Großprojekt der Wartburgarena im Industriedenkmal O1 oder für die Sanierung von Straßen, Brücken und Schulen benötigt.
Die Stadtverwaltung hat eine Erhöhung des Hebesatzes auf 634 vorgeschlagen. Das würde eine Steigerung der Einnahmen aus der Grundsteuer von rund 638.000 Euro im Vergleich zur jetzigen Situation bedeuten. Begründet wird der Vorschlag mit notwendigen Investitionen in die städtische Infrastruktur und damit, dass es auch die Stadt mit steigenden Baukosten zu tun hat.
Seitens der Stadtverwaltung werden die 634 für vertretbar gehalten, weil sich die Kaufkraft in Eisenach in den letzten Jahren positiv entwickelt hat.
Letztlich muss der Stadtrat über die Höhe des Hebesatzes entscheiden. Das wird voraussichtlich im März/April der Fall sein. Vertreter verschiedener Fraktionen waren zur Einwohnerversammlung anwesend.
Angesprochen wurde das Ungleichgewicht zwischen Gewerbe- und Wohnimmobilien. In Thüringen entfallen 30 Prozent der Grundsteuer auf Gewerbe- und 70 Prozent auf Wohnimmobilien.
Oberbürgermeister Ihling wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass die neue Landesregierung eine Änderung noch in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit anstrebt. Das könnte eine Entlastung sowohl für Eigentümer von Häusern und Wohnungen als auch für Mieter bedeuten. Denn die Grundsteuer ist umlegbar auf die Betriebskosten.
So müssen Mieter der Städtischen Wohnungsgesellschaft bei einem angenommenen Hebesatz von 634 mit Mehrkosten von monatlich 1,84 Euro für Wohnungen in großen Häusern und von 3,78 Euro für Wohnungen in kleinen Häusern rechnen. Dabei handelt es sich um prognostizierte Durchschnittswerte, die von der Wohnungsgröße abhängen.
Befragt, wie die Stadt mit Härtefällen umgeht, antwortete Bürgermeister Liebendörfer, dass es die Möglichkeit von Ratenzahlungen und Stundungsvereinbarungen gibt.
Bürgerinnen und Bürger können den Grundsteuerrechner nutzen, den die Stadtverwaltung Eisenach auf ihrer Webseite eingerichtet hat, um sich individuell ihre Grundsteuer ausrechnen zu lassen. Da die Höhe des Hebesatzes noch nicht feststeht, können verschiedene Werte angeklickt werden. Hier geht’s zum Grundsteuerrechner https://www.eisenach.de/grundsteuerrechner/