Einwohnerversammlung zur Rückkreisung der Stadt Eisenach: „An der Kreisstadtfrage können wir es nicht scheitern lassen“

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Auf der Einwohnerversammlung zum Thema Rückkreisung der Stadt Eisenach warb Oberbürgermeisterin Katja Wolf gestern nachdrücklich für das freiwillige Zusammengehen der Stadt und des Wartburgkreises.

Lassen Sie uns das günstige Zeitfenster nutzen. Das Land hat sich großzügig gezeigt und unterstützt diejenigen, die freiwillig fusionieren, sagte sie.

Wenn Stadt und Kreis zusammengehen, bekommt die Stadt als Fusionsprämie 18,5 Millionen Euro. Der Wartburgkreis erhält 23 Millionen Euro. Katja Wolf erklärte, dass die Stadt mit dieser Summe ihre Altfehlbeträge (Schulden) bezahlen könne. Hinzu kommt der in Thüringen einzigartige Titel große Kreisstadt, den Eisenach nach der Fusion erhalten soll. Mit diesem Sonderstatus kann die Stadt wichtige Kompetenzen behalten, darunter die Trägerschaft des ÖPNV, der Sparkasse, der Schulen und anderes mehr.

Kritisch hinterfragt wurde das von anwesenden Eisenachern. Rund 70 Zuhörer waren gekommen, um sich zum Thema Fusion zu informieren. Sie bemängelten, dass die Kreisstadtfrage für den Wartburgkreis nicht verhandelbar sei.

Ich komme mir wie ein Bittsteller vor, sagte eine Eisenacherin, um sogleich anzufügen, dass der Vergleich der Stadt Eisenach mit Bad Salzungen klar für Eisenach spricht.

Oberbürgermeisterin Katja Wolf bezog zur Kreisstadtfrage Position.

An der Kreisstadtfrage können wir es nicht scheitern lassen, betonte sie.

Freiwilligkeit heiße, dass man sich mit seinem Partner einigen müsse. Eine Kreisstadt Eisenach sei auch ihre Lieblingslösung. Allerdings habe man einen guten Kompromiss gefunden: Bad Salzungen soll Kreisstadt sein, Eisenach wird große Kreisstadt.

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Ein Teil der Zuhörer kritisierte, dass etwa Formulierungen im Fusionsgesetz, die der Stadt eine freie Spitze in Höhe von 1,5 Millionen Euro garantieren, zu unkonkret und zu allgemein gehalten seien, ebenso das Bekenntnis zum Oberzentrum. Dazu Katja Wolf:

Das Land stellt für das Oberzentrum die Weichen, bekennt sich dazu.

Mehr sei nicht möglich, da es sich um ein landesweites‎ Anhörungsverfahren handelt, infolgedessen eine Stadt zum Oberzentrum aufgewertet wird. Gefragt nach den Finanzen, fasste die Oberbürgermeisterin zusammen:

Die Stadt wird nach der Fusion nicht plötzlich reich.

Stattdessen werde man wie andere Thüringer Städte auch wirtschaften können.

Aber alles ist mir lieber, als die jetzige Situation, betonte sie.

Derzeit klafft im Eisenacher Vermögenshaushalt ein Loch in Höhe von 10 Millionen Euro. Zusammengefasst habe man die Wahl zwischen „plus minus Null und kurz über dem Minus mit der Fusion oder deutlich über 10 Millionen Euro Minus, wenn man kreisfrei bleibt“. Daraus ergeben sich für Katja Wolf zwei Handlungsaufgaben als Stadtoberhaupt. Eingemeindungen von Kommunen, die sich im Eisenacher Speckgürtel befinden und sich für eine bessere, angemessenere finanzielle Ausstattung der Städte einzusetzen.

Angesprochen wurde auch die Sorge, dass die Verwaltung nach der Fusion möglicherweise nicht mehr bürgernah sei. Die Oberbürgermeisterin versprach, dass „alle Aufgaben, bei denen Bürger kurze Wege brauchen, in Eisenach bleiben“. Schwerbehinderte sollen nach der Fusion nicht bis Bad Salzungen fahren müssen, um ihren Schwerbehindertenausweis zu beantragen oder zu verlängern, um nur ein Beispiel zu nennen. Bedenken, die Stadt könne als Schulträger nicht genug Geld in die Sanierung der Schulen stecken, wurden ebenfalls diskutiert. Katja Wolf verwies darauf, dass der Wartburgkreis in den letzten Jahren weniger als Eisenach in Schulsanierungen investiert habe. So sei die Tatsache, dass Eisenach in den nächsten zwei Jahren dank mehrerer Förderprogramme „große Schritte vorankomme“ auch ein Argument für die Schulträgerschaft. Katja Wolf plädiert dafür, dass dies in den Händen der Stadt bleiben soll. Nur so könne man den Bildungsstandort Eisenach auch zukünftig selbst gestalten.

Die Zeitschiene – nächste Schritte:
Am 6. November beschäftigt sich der Eisenacher Stadtrat mit der Stellungnahme der Stadt Eisenach zum Fusionsgesetz und wird dazu einen Beschluss fassen. Eine Entscheidung zum Zukunftsvertrag wird der Stadtrat in seiner Sitzung am 4. Dezember fällen. Am 13. und 14. Dezember sind Sitzungen des Thüringer Landtages geplant. ‎Sollte dann nach dem Wartburgkreis auch die Stadt Eisenach „Ja“ zur Fusion sagen, kann das Gesetz verabschiedet werden. In Kraft treten wird das Gesetz am 1. Januar 2019. Damit ist sichergestellt, dass Eisenacher Bürger und Bürger des Wartburgkreises gemeinsam den Kreistag am 26. Mai 2019 wählen können. Für die Verwaltungsabläufe (Regelungen von Arbeitsabläufen beim Aufgabenübergang auf den Kreis) gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2020. Die Fusion selbst wird mit Datum vom 1. Juli 2019 rechtskräftig.

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