Eisenach erhält Bedarfszuweisung von 7,5 Millionen Euro

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Die Stadt Eisenach erhält in diesem Jahr rund 7,5 Millionen Euro als Bedarfszuweisung vom Land Thüringen.

Der Bescheid ist diese Woche bei uns eingegangen und ich freue mich über diese Summe, sagte Oberbürgermeisterin Katja Wolf. Es sind zwar rund 3,37 Millionen Euro weniger als beantragt, allerdings fast 300.000 Euro mehr als im Jahr 2017. Aus den Erfahrungen der vorigen Jahre war zu erwarten, dass auch 2018 im Haushalt nachgebessert werden muss.

Die Stadt Eisenach hatte für den Haushalt 2018 eine Bedarfszuweisung von reichlich 10,87 Millionen Euro beantragt. Ansonsten hätte der Haushaltplan nicht ausgeglichen dargestellt werden können.

Bei der Berechnung der Bedarfszuweisung berücksichtigte das Land eine Summe von rd. 1,34 Mio. des Verwaltungshaushaltes nicht, da diese über den 3,5 Prozent lag, die für freiwillige Ausgaben als zulässig angesehen wird. Weitere knapp 434.000 Euro wurden für „nicht notwendige investive Maßnahmen“ im freiwilligen Bereich abgezogen. Von Vorteil für die Gesamtrechnung ist, dass Pflichtsumme zur Tilgung von Altfehlbeträgen aufgrund des guten Jahresergebnisses des Jahres 2017 für 2018 und die folgenden Jahre reduziert wurde – von bisher rund 1,38 Millionen Euro auf knapp 500.000 Euro. Grund dafür ist, dass nach der Haushaltsabrechnung 2017 die noch zurück zu zahlenden Beträge insgesamt auf 2,5 Millionen Euro abgebaut werden konnten.

Dies bedeutet zugleich auch eine Entlastung für die Haushaltspläne in den nächsten Jahren, erklärte die Oberbürgermeisterin.

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Für den Haushalt 2018 bedeutet die bewilligte Bedarfszuweisung, dass nun die entstandene Lücke von 3,37 Millionen Euro geschlossen werden muss, damit der Haushaltsausgleich wieder dargestellt werden kann. Dazu werden derzeit in der Verwaltung Vorschläge für eine haushaltswirtschaftliche Sperre zusammengestellt.

Dabei können erfreulicher Weise auch Mehreinnahmen gegengerechnet werden – zum Beispiel aus höheren Steuereinnahmen und aus Grundstücksverkäufen, so Katja Wolf.

Fast zeitgleich mit der Bewilligung der Bedarfszuweisung ist auch der Haushalt 2018 per Bescheid genehmigt worden. Wird die entstandene Deckungslücke durch eine Haushaltssperre geschlossen, kann somit der Haushalt danach in Kraft gesetzt werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss wird in seiner Sitzung am 31. Juli über den Vorschlag der Verwaltung zu beraten und zu beschließen haben.

Es ist wichtig, dass ein Haushaltsausgleich gelingt. Denn nur dann kann die Haushaltssatzung veröffentlicht und damit der Haushalt 2018 auch in Kraft treten, betont Katja Wolf.

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