Eisenach erwartet weitere Unterstützung des Landes

als künftiges Oberzentrum

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Wir erwarten als künftiges Oberzentrum weitere Unterstützung des Landes. Eine leere Worthülse allein hilft uns nicht weiter, sagte Katja Wolf.

Die Eisenacher Oberbürgermeisterin informierte in ihrem Mediengespräch über die Stellungnahme der Stadt zum zweiten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Thüringens. Sie bekräftigte ihre Forderung, dass in Eisenach Bundes- und Landesbehörden sowie zusätzliche Bildungs- und Forschungsstätten angesiedelt werden müssen. Auch der Ausbau der B19 müsse weiter vorangetrieben werden.

Nur durch eine zielgerichtet entwickelte Zentralität mit der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel wird Eisenach entsprechend der Bedürfnisse der Bürger im näheren und weiteren Umfeld sukzessive ein leistungsfähiges Oberzentrum für Thüringen werden können, heißt es in der Stellungnahme.

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Darin geht die Stadt auch kritisch auf das Thema Windkraft ein. Die Ausbauziele für die Region sind „mehr als ambitioniert“, die Umsetzbarkeit wird als „sehr kritisch“ angesehen.

Wir kritisieren, dass Windräder nicht in der Höhe beschränkt werden sollen. Dieser generelle Ausschluss ist im Hinblick auf schützenswerte Landschaftsbilder oder den Umgebungsschutz von Kulturerbe-Standorten nicht zielführend, so die Oberbürgermeisterin.

Derzeit erfolgt auf Landesseite das Auswerten aller eingegangenen Stellungnahmen sowie im weiteren Verlauf die abschließende Kabinettbefassung (Beschluss der Thüringer Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsprogramm). Das geänderte Landesentwicklungsprogramm soll spätestens im zweiten Quartal 2024 in Kraft treten.

Was ist ein Landesentwicklungsplan?

Als Landesentwicklungsprogramm oder -plan (LEP) werden verbindliche Pläne mit Festlegungen zur Raumordnung auf Landesebene bezeichnet. Sie sind die wichtigsten Instrumente der Landesplanung. Der LEP ist meist eine Mischung aus konkretisierten Zielsetzungen, raumbezogenen Planfestlegungen und allgemeinen Richtlinien für die weiteren Planungen des Landes, aber auch der Regionen (Regionalplanung) und Gemeinden. Innerhalb des LEP werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung von Flächen aufeinander abgestimmt, um auf diese Weise Konflikte zwischen betroffenen Parteien zu minimieren. Dies geschieht mittels der im Plan enthaltenen räumlichen Festlegung. Zu den betreffenden Flächen zählen Räume für das Wohnen, den Tourismus, den Abbau von Rohstoffen, das Gewerbe oder zur Erhaltung von Umwelt und Natur. Der Landesentwicklungsplan bestimmt daher, wo in einem Bundesland Siedlungen, Infrastruktur und Freiräume entstehen sollen.

Der zweite Entwurf des LEP des Landes Thüringen kann hier nachgelesen werden.