Eisenach testet E-Scooter im Stadtgebiet

In Kooperation mit der Stadt Eisenach bietet die Firma Zeus seit Anfang Februar E-Scooter zum Ausleihen im Stadtgebiet von Eisenach an. Insgesamt wurden 100 Stück aufgestellt. Die Testphase läuft zunächst für ein Jahr. Grundlage dafür ist ein Kooperationsvertrag zwischen Stadt und Anbieter, der sich mit seinen Angeboten auf kleinere und mittlere Städte spezialisiert hat. Ursprünglich sollte die Testphase bereits im vergangenen Jahr beginnen, aber erst zu Jahresbeginn 2024 kam der Anbieter erneut auf die Stadt zu.

In der einjährigen Testphase bis Februar 2025 soll nun herausgefunden werden, ob es für ein Scooter-Sharing einen Bedarf in einer Stadt wie Eisenach mit rund 42.000 Einwohnern gibt. Die Kleinstfahrzeuge des irischen Unternehmens sind in ihrer Art in Deutschland neu, weil sie über drei Räder verfügen, was zu mehr Stabilität und zu höherer Fahrsicherheit führt. Mit den elektrischen Rollern kann man nun schnell und klimafreundlich an verschiedene Ecken in Eisenach und bis in die Ortsteile fahren. Jede Nutzerin und jeder Nutzer soll sich vor einer Fahrt jedoch mit den Regeln vertraut machen. Die Informationen gibt es in der dafür passenden App – Zeus Deutschland.  

Die E-Scooter wurden an verschiedenen Stellen durch den Anbieter stationiert. Einen festen Verleihstandort gibt es nicht, sie können bis auf einige Ausnahmen im gesamten Stadtgebiet aufgestellt werden. Finanzielle Anreize bzw. Rabatte erhalten Nutzer, wenn sie die Roller in sogenannten Parkanreizzonen abstellen, zum Beispiel hinter der Georgenkirche. Zudem sind Abstellverbotszonen festgelegt worden, in denen ein Nutzer seinen ausgeliehenen Roller nicht parken kann. Fahrverbote gibt es beispielsweise für die Fußgängerzone in Karl- und Querstraße sowie auf dem Hauptfriedhof. Direkt auf dem Markt kann auch nicht abgestellt werden.

Das Verleihunternehmen ist zu Sichtkontrollen verpflichtet. Heißt: Wenn nach mehreren Tagen ein abgestellter E-Scooter nicht mehr bewegt wurde, stellt der Anbieter ihn wieder zurück an eine besser frequentierte Stelle. Die Firma hat für das Einsammeln und den Rücktransport Sorge zu tragen. Ebenso hat er auf Lärmvermeidung und Nachtruhe zu achten. 

Die Stadt weist zudem darauf hin, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Personen mit eingeschränkter Mobilität behindert werden dürfen. Daher darf man mit den E-Rollern nicht auf Gehwegen fahren, sie dürfen nur auf einem Radweg oder auf der Fahrbahn genutzt werden, bei einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h. 

E-Scooter gelten laut aktuell ergangener Rechtsprechung als Teil des Gemeingebrauchs, solange sie zugelassen und betriebsbereit sind und hauptsächlich für den Transport von Personen eingesetzt werden. 

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