Eisenacher Osterputz

vom 18. bis 24. März

Der Frühjahrsputz in Eisenach heißt in diesem Jahr Osterputz. An dieser städtischen Aktion können sich wieder viele Freiwillige wie Schulen, Kindergärten, Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Kirchgemeinden oder auch Unternehmen beteiligen. 

Bis zum 15. März anmelden – Schulen bis 12. März

Wer beim Osterputz mitmachen möchte, kann sich gerne beim städtischen Bürgerbüro melden und benennen, wo er/sie Bereiche reinigen möchte. Anmeldungen nimmt das Bürgerbüro telefonisch oder per E-Mail  gerne entgegen.  Schulen melden sich bitte über ihre Schulsekretariate ebenfalls beim Bürgerbüro. Für sie gilt eine Rückmeldefrist bis zum 12. März. Das Bürgerbüro sammelt, welche Bereiche gereinigt werden.

Bei Bedarf werden über das Bürgerbüro auch Müllsäcke und Handschuhe zur Verfügung gestellt. Das Abholen der gesammelten Abfälle erfolgt an den jeweiligen Standorten des Dualen Systems Deutschland (Glascontainer-Standorte) im Stadtgebiet und bei Sammelaktionen der teilnehmenden Schulen und Kindergärten direkt auf deren Gelände.

Organisatoren
Zum Osterputz laden die Akteur*innen des Runden Tisches „Saubere Stadt“ der Eisenacher Oberbürgermeisterin Katja Wolf herzlich ein. Diese sind:

• Oberbürgermeisterin Katja Wolf
• Vertreter der Verwaltung, unter anderem Fachbereich Infrastruktur, Fachbereich Bürgerservice, Bildung, Jugend, Stadtentwicklung und Kultur
• Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach (AZV)
• Bürgerinitiative Karlskuppe
• Bürgerinitiative Sauberes Mariental
• Eisenacher Versorgungsbetriebe (evb)
• Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT)
• Polizei
• Umweltservice Wartburgregion GmbH (USW)
• Verkehrsgemeinschaft Wartburgregion (VGW)

Gereinigte Gehwege und Straßen bis zum Sommergewinn

Zum Sommergewinn am 9. März soll sich die Stadt allen Einheimischen und Gästen von der besten Seite zeigen. Deshalb ruft die Verwaltung alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Osterputz auf, die Gehwege und Straßen vor ihren Grundstücken rechtzeitig zu säubern und herumliegende Abfälle zu entfernen. Zuständig für die Reinigung sind laut der entsprechenden Satzung der Stadt die Besitzer*innen oder die von ihnen beauftragten Mieter*innen der Grundstücke, an denen der Gehweg und die Straße entlangführen. Zu reinigen sind sowohl alle Gehwege ohne Rücksicht auf ihren Bauzustand als auch die Straßen, die nicht maschinell gekehrt werden. Die vollständige Satzung über die Straßenreinigung ist hier  zu finden.

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