Eisenacher Schulgebäude wurden auf Voraussetzungen für eine weitere Gemeinschaftsschule untersucht

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Die städtische Abteilung Schulverwaltung untersuchte in den vergangenen Monaten alle staatlichen Schulen um herauszufinden, welche Schulgebäude eventuell für eine weitere Gemeinschaftsschule geeignet sein könnten. Die bisherigen Ergebnisse stellte Bildungsdezernent Ingo Wachtmeister als ersten Zwischenbericht gestern (15. November) in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen vor.

Anlass für die Untersuchung war ein Antrag der Die Linke-Stadtratsfraktion im Oktober 2016, zu prüfen, ob weitere Gemeinschaftsschulen in Eisenach errichtet werden können. Dabei hob die Fraktion die Erfolge in der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Oststadtschule“ als positives Beispiel hervor. Der Stadtrat hatte daraufhin den Prüfauftrag erteilt. Bei der Untersuchung in den Schulen standen vor allem die räumlichen Voraussetzungen im Vordergrund.

Allerdings gibt es derzeit keine aktuellen Vorgaben von Land, weder zum Raumbedarf einzelner Schularten noch speziell zum Bedarf für Gemeinschaftsschulen, sagte Ingo Wachtmeister.

Außerdem wäre auch das individuelle pädagogische Konzept einer Gemeinschaftsschule zu berücksichtigen.

Deshalb kann das vorgelegte Prüfergebnis lediglich eine Tendenz aufzeigen, hob er hervor.

Für die Untersuchung wurde von einer zweizügigen Gemeinschaftsschule als realistischste und zugleich Mindestgröße ausgegangen. Es wurde eruiert, für welche verschiedenen Funktionen Räume benötigt werden und welche Größe diese haben sollten. In der Übersicht sind beispielsweise Fachräume (beispielsweise für Werken, Musik und Kunst, Naturwissenschaften), Verwaltungsräume (Schulleitung, Lehrerräume, Hausmeister, Abstellräume …), Horträume, Elternsprechzimmer, Speise- und Mehrzweckräume sowie Sporthalle und Außenflächen auf dem Schulgrundstück angeführt. Im Vergleich zum empfohlenen Raum- und Flächenbedarf sind die vorhandenen Kapazitäten in den jeweiligen Schulen aufgelistet.

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Es zeigt sich, dass allgemein in den Schulgebäuden die vorhandenen Räume im Verwaltungsbereich tendenziell ausreichen könnten. Großen Mehrbedarf würde es fast in allen Häusern im Bereich der Fachräume und der Sporthallen geben. Umgerechnet auf den jeweiligen Flächenbedarf, der sich an der Schulbauempfehlung für den Freitstaat Thüringen für Schulneubauten aus dem Jahr 1997 orientiert, wird deutlich, dass die Platzkapazitäten fast überall nicht ausreichen würden. Klar ist: Je weniger Vorgaben in einzelnen Schulstandorten bereits erfüllt werden, desto mehr würde es sich auf mögliche Investitionskosten auswirken.

Die Auswertung kann wirklich nur eine Tendenz aufzeigen, betonte Bildungsdezernent Ingo Wachtmeister nochmals und hob deshalb keine Schule hervor.

Wesentlichen Einfluss hätten außerdem die pädagogischen Konzepte der in Betracht kommenden Schulen wie auch das der neuen Gemeinschaftsschule.

Deshalb müssen die Schulen frühzeitig in diesen Entscheidungsprozess eingebunden werden, so Wachtmeister.

Nach der Präsentation des ersten Zwischenberichtes im Ausschuss soll nun das weitere Vorgehen abgestimmt werden. In einer Klausursitzung möchte der Bildungsausschuss die unterschiedlichen Vorstellungen zur weiteren Schulentwicklung in Eisenach ausführlich diskutieren.

Ziel ist, dass wir für die Eisenacher Schulen die bestmögliche Lösung finden. Deshalb müssen wir das Thema ohne ideologische Scheuklappen und Tabus angehen, betonte der Ausschussvorsitzende Uwe Schenke.

Die Ausschussmitglieder stimmten einhellig zu, sich Anfang 2018 zu einer nicht öffentlichen Klausursitzung zu treffen. Zu den anschließenden Schritten gehören dann auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses die konkrete Prüfung von einzelnen Standorten und die Einbindung aller von einer möglichen Schulartänderung betroffenen Personenkreise.

Gesetzliche Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsschule
Für eine Gemeinschaftsschule können laut Thüringer Schulgesetz bestimmte Schularten, insbesondere von Grund- und Regelschulen sowie Gymnasien, geändert werden. Voraussetzung dafür ist ein breiter Konsens zwischen dem Schulträger und den Schulen. Darüber hinaus können Gemeinschaftsschulen auch neu errichtet werden. Grundsätzlich sollen sie die Klassenstufen 1 bis 12 umfassen. Möglich ist auch eine Gemeinschaftsschule mit den Klassenstufen 1 bis 10. Dann ist jedoch vom Schulträger ein kooperierendes Gymnasium zu bestimmen, um den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) an der Gemeinschaftsschule anbieten zu können.

In Eisenach gibt es seit 2013 die Staatliche Gemeinschaftsschule „Oststadtschule“. Sie hat sich erfolgreich etabliert und wird mit ihren Lehrinhalten von den Eltern als Bildungsweg für ihre Kinder sehr gut angenommen.

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