Eisenacher Stadtrat beschließt Änderung der Friedhofsgebühren

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Mit großer Mehrheit hat der Eisenacher Stadtrat in seiner Sitzung am 26. September die von der Stadtverwaltung vorgelegten Änderungen der Friedhofsgebühren beschlossen. Die Gebühren für Kinderreihengrabstätten werden nicht geändert.

Die Friedhofsgebührensatzung
Die Stadt Eisenach hat eine Satzung „über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt“ – kurz Friedhofsgebührensatzung. Darin ist verbindlich festgelegt, welche Gebühren für bestimmte Leistungen des Friedhofs und die verschiedenen Grabstätten in Eisenach zu zahlen sind. Möglich sind Erdbestattungen in Reihen- oder Wahlgräbern sowie Urnenbeisetzungen in Reihen-, Wahl- und Baumgrabstätten oder in Urnengemeinschaftsanlagen– die Gebühren sind dafür jeweils unterschiedlich. Die Höhe der zu zahlenden Gebühr ist unter anderem auch davon abhängig, welche Ruhezeit für das jeweilige Grab vorgeschrieben ist.

Was ist geändert worden – ausgewählte Beispiele:
Spürbare Anstiege gibt es bei den Grabnutzungsgebühren. Derzeit sind für ein Erdreihengrab (Nutzung 30 Jahre) 600 Euro zu zahlen, künftig werden es 866 Euro sein. Ein Urnenreihengrab (Nutzung 20 Jahre) kostet jetzt 381 Euro (vorher 312 Euro). Für ein einstelliges Erdwahlgrab (für eine Erdbestattung und zusätzlich zwei Urnenbeisetzungen; Nutzung 30 Jahre) liegen die Gebühren nun bei 1.486 Euro (vorher 1.038 Euro). Gesenkt worden ist die Gebühr für Erdbestattungen. Für Erwachsene kostet die Bestattung künftig 832 Euro, bislang waren es 845 Euro . Die Kosten für eine Urnenbeisetzung sind nahezu unverändert geblieben: 143 Euro (142 vor der Satzungsänderung).

Die Berechnung der Gebühren erfolgt auch auf Grundlage der angenommen Anzahl der Bestattungen in der Zukunft. Die Stadt geht davon aus, dass bis Ende 2018 jährlich etwa 584 Bestattungen erfolgen. Die Gebühren sind angepasst worden, um den Abgabevorschriften zu entsprechen und um kostendeckend zu wirtschaften. 2019 wird eine erneute Berechnung der Gebühren erforderlich, weil eine neue Grabstättenart eingeführt wird.

Daten und Fakten:
Die Friedhofsgebührensatzung bezieht sich auf alle im Gebiet der Stadt Eisenach gelegenen städtischen Friedhöfe. Dazu gehören der Hauptfriedhof und neun Ortsteilfriedhöfe. Die Friedhöfe werden von der Friedhofsverwaltung mit Sitz auf dem Eisenacher Hauptfriedhof verwaltet. Sämtliche Regelungen rund um die Friedhöfe (Bestattungsvorschriften, Ruhezeiten, Umbettungen, Grabstättenarten usw.) sind in einer eigenen Satzung aufgeführt – das ist die Friedhofssatzung. Diese Satzung kann auf der städtischen Internetseite eingesehen werden: eisenach.de – „Rathaus“ – „Stadtrecht und Satzungen“.

Im Zeitraum 2013 bis 2016 hatte die Stadt im Durchschnitt jährlich zirka 350.000 Euro an Gebühren eingenommen. Diese Einnahme soll – mithilfe der geänderten Gebühren und aufgrund von mehr angenommenen Bestattungen als in den Vorjahren – auf rund 385.000 Euro steigen.

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