Eisenacher Stadtrat tagt am 16. Februar

Die für den 9. Februar geplante 15. Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach wurde verschoben und um einen Dringlichkeitsantrag ergänzt. Die Stadtratssitzung findet nun am Dienstag, 16. Februar, um 17 Uhr, in der Werner-Aßmann-Halle, Am Sportpark 1, 99817 Eisenach mit folgender Tagesordnung statt:

I. Öffentlicher Teil
1) Eröffnung und Begrüßung
2) Verpflichtung eines Stadtratsmitgliedes
3) Einwohnerfragestunde
5) Zulässigkeit des Einwohnerantrages der Bürgerinitiative „5G-frei“ für Eisenach und die Wartburgregion vom 01.12.2020
6) Änderung bei der Besetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport
7) Benennung von 2 Delegierten der Stadt Eisenach für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Erfurt
8) Verkehrsunternehmen Wartburgmobil gkAöR (VUW) hier: Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2021
9) Verkehrsunternehmen Wartburgmobil gkAöR (VUW) hier: Tariferhöhung zum 01.01.2021
10) Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG) hier: Kreditaufnahme im Rahmen des Wirtschaftsplans 2021
11) Befreiung von Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2021
12) Gemeinsamer Antrag der SPD- und CDU-Stadtratsfraktion – Grundsatzbeschluss zur Realisierung einer Multifunktionshalle im O1
13)Antrag der SPD-Stadtratsfraktion – Prüfung eines Ersatzneubaus für die Friedrich-Ludwig-Jahn-Sporthalle Eisenach
14) Dringlichkeitsantrag des Stadtratsmitgliedes Herrn May – Resolution des Stadtrates Eisenach anlässlich der Provokation durch AfD und NPD am 02.02.2021
15) Anfragen

II. Nichtöffentlicher Teil
Grundstücksangelegenheiten
Vergabeangelegenheiten

Hinweise:
1. Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten dürfen gem. § 3 Abs. 3 der Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30. August 2020 nicht an den Sitzungen teilnehmen.
2. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu den Sitzungen ist verpflichtend.
3. Beim Einlass in den Sitzungsraum werden die Kontaktdaten der Besucher aufgenommen. Sollte keine Mitteilung der Kontaktdaten erfolgen, kann kein Zutritt zum Sitzungsraum gewährt werden.
4. Aufgrund der einzuhaltenden Abstandsregelungen ist die Teilnehmerzahl zu den Sitzungen begrenzt.

Anzeige
Anzeige