Emu zum Abschuss freigegeben

Das Amt für Sicherheit, Ordnung und Verkehr informiert, dass der aus einem Gehege bei Marksuhl entlaufene Emu erlegt werden darf. Die entsprechende Genehmigung zum Schießen ergeht heute an die Forstämter Marksuhl und Bad Salzungen sowie an die angrenzenden Jagdbezirke.
Der Halter des Tieres hat gestern mitgeteilt, den Emu nicht zum Verzehr zu verwerten. Daher müssen Fleischhygienevorschriften nicht beachtet werden.
Bisherige Einfangversuche sind gescheitert. Da die Prüfung keine erfolgversprechenden Möglichkeiten zum Einfangen des Emusergeben hat, wurde die Schießerlaubnis erteilt, um eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit abzuwenden.

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