Endlagersuche: Bundesgesellschaft hat Gebiete zur Methodenentwicklung veröffentlicht

Deutschland ist mit der Suche nach einem Atommüllendlager beschäftigt. Das Suchverfahren unterteilt sich in drei Phasen. Aktuell läuft Phase I, im Rahmen derer Teilgebiete ermittelt wurden (90 Stück, umfassen derzeit 54 % der Fläche Deutschlands) und nun eine Methodenentwicklung zur Auswahl der Standortregionen erfolgen soll. Nach der Auswahl der Standortregionen beginnt die Phase II mit der übertägigen Erkundung und, darauf folgend, Vorschlägen für die untertägige Erkundung. In Phase III sollen dann die untertägigen Erkundungen durchgeführt werden und konkrete Standortvorschläge erarbeitet werden. Die Suche nach dem letztendlich sichersten Standort soll bis 2031 andauern und dann entschieden werden.

Im Rahmen des Suchverfahrens hat die damit beauftragte Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Wartburgkreis am 2. Juli informiert, dass ein Teilgebiet im nördlichen Wartburgkreis als eines von vier Gebieten zur Methodenentwicklung ausgewählt wurde. Am 5. Juli hat die BGE diese Auswahl auf ihrer Internetseite veröffentlicht und so jedem zugänglich gemacht, was zu größeren Diskussionen und Reaktionen in der Presse und Bevölkerung führte.

Die vier ausgewählten Gebiete stellen keine Reduzierung der 90 bzw. keinen Wegfall der restlichen 86 Teilgebiete dar. Anhand der vorliegenden Daten der vier Gebiete soll lediglich die Methodik entwickelt werden, die der Prüfung aller 90 Teilgebiete vorausgeht und schließlich zur Auswahl und zum Vorschlag der folgenden Standortregionen am Ende der ersten Phase der Endlagersuche führen soll. Im Wartburgkreis sind vom ausgewählten Gebiet zur Methodenentwicklung hauptsächlich die Stadt Treffurt, die Gemeinde Frankenroda, die Stadt Amt Creuzburg, die Gemeinde Berka v. d. Hainich und die Gemeinde Hörselberg-Hainich „betroffen“. Konkrete Erkundungen vor Ort, Bohrungen oder seismische Messungen sollen in diesen vier Gebieten jedoch noch nicht vorgenommen werden. Die Methodenentwicklung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage bereits vorhandener Daten. Erkundungen folgen erst in der zweiten Phase des Verfahrens, wenn das Bundesparlament die von der BGE vorgeschlagenen Standortregionen tatsächlich beschlossen hat.

Die BGE spricht bezüglich der Auswahl der vier Gebiete von repräsentativer Ausprägung der jeweiligen Geologie und einem gewissen Umfang bereits vorliegender Daten. Eine ganz konkrete Offenlegung, weshalb letztlich genau diese vier von den insgesamt 90 Gebieten ausgewählt wurden, gab es aber nicht. Die BGE hat aufgrund der sehr massiven öffentlichen Reaktionen auf die Veröffentlichung der Gebiete jeweils einen Steckbrief pro Teilgebiet „nachgeschoben“, der die Auswahl weiterführend erläutern sollte. Das Auswahlkriterium des Gebiets zur Methodenentwicklung im Wartburgkreis wird darin wie folgt beschrieben:

„Das Thüringer Becken weist den typischen geologischen Aufbau des Zechsteins mit mehreren stratiform gelagerten Steinsalzhorizonten der Werra-, Staßfurt-, Leine- und Aller-Formationen auf. Für dieses relativ große Teilgebiet liegt eine unterschiedlich gute Datenlage vor. Durch Rohstofferkundungen in einigen Teilen Thüringens und Sachsen-Anhalts ist die Datendichte sehr hoch, während in anderen Bereichen nur wenige Daten vorliegen. Auf diese Weise kann hier z.B. getestet werden, wie methodisch mit solch einer unterschiedlichen Datenlage umgegangen werden kann. Die Auswahl des Thüringer Beckens als Gebiet zur Methodenentwicklung trifft keine Aussage über die potentielle Eignung dieses Gebiets als Standortregion.“ 

Der Steckbrief macht keine Aussage darüber, ob es nicht auch andere Teilgebiete mit gleich geeignetem geologischem Aufbau gibt, die eine ähnlich umfangreiche bereits bestehende Datengrundlage besitzen.

Unterdessen spricht die Geschäftsführung der BGE über einen „kommunikativen Unfall“ hinsichtlich der Wortwahl bei der Erstveröffentlichung Anfang Juli, wo die Gebiete zur Methodenentwicklung noch als Pilot- oder Modellgebiete bezeichnet wurden. Es sei der BGE nicht klar gewesen, dass diese Begrifflichkeit suggerieren könnte, dass mit den vier Gebieten bereits eine Auswahl getroffen wurde. Die BGE habe sich aufgrund des Transparenzanspruchs des Verfahrens genötigt gefühlt, kurzfristig die Gebiete zur Methodenentwicklung zu veröffentlichen. Dies geschah offensichtlich in großer Eile und „Hals über Kopf“, da die Auswahl der vier Gebiete offenbar erst in der Woche vor der Veröffentlichung getroffen wurde. Ein transparentes Vorgehen wäre es gewesen, erst die Kriterien für die Auswahl für die Gebiete zu veröffentlichen und dann die daraus sich ableitenden Gebiete.

Die Methodenentwicklung soll nun laut BGE bis zu einem „Zwischenstand“ im März 2022 erfolgen. Dann möchte sich die BGE erneut an die Öffentlichkeit wenden, um die Methodik öffentlich zu diskutieren. Erst im Anschluss daran soll die Anwendung der Methodik auf alle 90 Teilgebiete zur Auswahl der Standortregionen erfolgen.

Insgesamt ist der Wartburgkreis von den deutschlandweit 90 Teilgebieten des Zwischenberichts von den folgenden drei betroffen:
• Kristallin: Mitteldeutsche Kristallinzone (010 00TG)
• Salzgestein (flach): Thüringer Becken (078 02TG)
• Salzgestein (flach): Werra-Fulda-Becken (inkl. Fränkisches Becken) (078 03TG)

Nachfolgende Karte zeigt die Lage der drei Teilgebiete im Wartburgkreis:

Das Verfahren der Endlagersuche wird von sogenannten Fachkonferenzen begleitet, die als neues Format der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung dienen. Nicht nur der frühe Zeitpunkt der Beteiligung und die offene Zusammensetzung machen die Fachkonferenz zu einem besonderen Format, sondern auch, dass sie sich gemäß den Vorgaben des StandAG selbst organisieren soll, da der Gesetzgeber die konkrete Ausgestaltung und Arbeitsweise der Fachkonferenz bewusst offengelassen hat. Das heißt im Konkreten, dass Teilnehmer der Fachkonferenz, ob Behörden- oder Verbandsvertreter oder normaler Bürger, ein eigenes Stimmrecht haben und so die Fachkonferenz inhaltlich und organisatorisch mitgestalten können.

Auf den Fachkonferenzen ist es möglich Fragen, Hinweise und Kritiken zum Zwischenbericht zu den Teilgebieten einzubringen. Zwei haben bereits stattgefunden. Beim dritten Termin am 6. und 7. August 2021 können sich auch interessierte Bürger aus dem Wartburgkreis mit einbringen. Die Anmeldung ist über nachfolgenden Link möglich: https://www.fachkonferenz-anmeldung.de/

In der nachfolgenden zweiten Phase der Endlagersuche, wenn die Standortregionen entschieden sind, wird die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durch Regionalkonferenzen umgesetzt.

Der Wartburgkreis lehnt eine Atommüll-Endlagerstätte im Kreisgebiet konsequent ab, betont Landrat Reinhard Krebs. Die vom Bund geforderten gleichwertigen Lebensverhältnisse sind durch einseitige Belastung des ländlichen Raumes als ausschließlich Rohstoffabbaustätte, Sondermülldeponie, Standort erneuerbarer Stromerzeuger und Übertragungsnetz-„Durchleitstelle“ nicht umzusetzen. Ein Atommüll-Endlager kommt für unsere Region daher nicht infrage!

Anzeige
Anzeige