ENERGIESPAREN: Diese Maßnahmen setzt die Stadt Eisenach ab sofort um

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Angesichts der aktuellen Situation hat der Deutsche Städtetag Ende Juni seinen Mitgliedskommunen Empfehlungen gegeben, mit welchen Einsparmaßnahmen eine Reduzierung des Energieverbrauchs zu erreichen wäre. Darauf aufbauend wurde in der Vergangenheit verwaltungsintern ein Maßnahmenkatalog erarbeitet und am vergangenen Freitag (19. August) mit der Verwaltungsspitze abgestimmt. Berücksichtigung fand dabei bereits die gestern von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung, welche ebenfalls kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung für öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Privathaushalte beinhaltet. Mit den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrats wurde das Vorgehen ebenfalls abgestimmt.

Die von der Stadtverwaltung geplanten Maßnahmen gehen deutlich über diese Verordnung hinaus, um das Ziel einer Energieeinsparung von zwischen 15 und 20 Prozent zu erreichen. Folgende Maßnahmen sind im Einzelnen geplant:
· Absenkung der Mindestraumtemperaturen in Verwaltungsgebäuden bei Büroarbeitsplätzen von 20 auf 19 Grad Celsius mit Beginn der Heizperiode; Flure, Lagerräume und vergleichbare Räume werden nicht mehr beheizt. Schulen und Kindertagestätten sind von dieser Regelung ausgenommen.
· Die Warmwasserbereitung in öffentlichen Gebäuden, Turn- und Sporthallen und auf Sportplätzen wird abgeschaltet. Damit sind Händewaschen und Duschen nur noch mit kaltem Wasser möglich. Kindertagesstätten sind von dieser Regelung ausgenommen.
· Stationäre und mobile Luftreinigungsanlagen werden ebenfalls abgeschaltet, sofern keine Luftreinigung erforderlich ist (z. Bsp. in den Nachtstunden und am Wochenende)

Die Schulen sind aufgrund ihrer Raumanzahl und Nutzung die größten Energieverbraucher. Um gerade dort ebenfalls über das Nutzungsverhalten deutliche Energieeinsparungen zu erzielen, sind parallel zu diesen Maßnahmen zu Schuljahresanfang Auftaktgespräche mit den Schulleitungen geplant. Ziel ist es, dort kurzfristig wieder ein Energiesparprogramm einzuführen.

Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler wird ausgeschaltet
Die Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler ist laut der Energiesicherungsverordnung ab 1. September 2022 untersagt. Die Stadtverwaltung wird die Abschaltung jedoch schon vorher umsetzen. Ebenso wird die Beleuchtung von Betriebsgebäuden und -anlagen reduziert und die Beleuchtung des Hauptweges des Friedhofes an die Öffnungszeiten angepasst.

Durch die bereits erfolgte Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED hat die Stadtverwaltung bereits ein großes Einsparpotential ausgeschöpft. Weitere Umrüstungen sind vorgesehen. Kurzfristig werden darüber hinaus Abschaltungen der Straßenbeleuchtung in Gewerbegebieten geprüft. An den städtischen Ampelanlagen wird es in Abstimmung mit der Polizei im Zuge der nächsten Wartung im September zu einer Verkürzung der Betriebszeiten in den Abendstunden kommen. Diese Maßnahme wird nicht nur zur Energieeinsparung an den Anlagen, sondern auch zu weniger Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden führen.

In der Adventszeit wird Eisenach zudem nicht so weihnachtlich erstrahlen wie in den Jahren zuvor. Die Beleuchtung wird sich voraussichtlich nur auf den engeren Innenstadtbereich mit Karlstraße und Querstraße sowie den Markt und eventuell den Karlsplatz erstrecken.

Hier finden Sie die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (gültig ab 1. September 2022): https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensikumav.html
Hier finden Sie die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (gültig ab 1. Oktober 2022): https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensimimav.html

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