Epidemische Notlage läuft aus: Demonstrationszüge wieder erlaubt

Am gestrigen Tag ist im Freistaat Thüringen die epidemische Notlage ausgelaufen. Damit greift zum heutigen Freitag, 25. Februar, eine Reihe von Lockerungen der Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Der Fachdienst Ordnung, Sicherheit und Gewerbe der Eisenacher Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Demonstrationen und politische Versammlungen nun nicht mehr ortsfest erfolgen müssen. Weiterhin gilt aber, dass diese Versammlungen unter freiem Himmel bei der Ordnungsbehörde – im Fall der Stadt Eisenach ist das der Wartburgkreis – angemeldet werden müssen. Die Formulare dafür sowie weitere Informationen für Versammlungsleitende und Ordner*innen finden sich online unter folgendem Link: https://www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/ordnung-sicherheit/versammlungswesen.

Außerdem fällt das Verbot von Volksfesten und vergleichbaren Veranstaltungen weg. Auch sind Ausstellungen und Messen in Präsenz wieder erlaubt. Diese haben sich fortan wieder an den Regelungen zu öffentlichen Veranstaltungen zu orientieren. Freizeitparks, Themenparks und Spielplätze in geschlossenen Räumen, Bars und  Diskotheken dürfen zudem wieder unter bestimmten Voraussetzungen öffnen. Einen Überblick bietet das Corona-Infoportal des Freistaates Thüringen.

Oberbürgermeisterin Katja Wolf appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Protest auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen zu äußern. Hintergrund sind die seit Monaten andauernden illegalen Protestmärsche durch Eisenach.

Es ist natürlich auch in Zeiten einer Pandemie möglich, Kritik zu üben und seine Überzeugung frei zu äußern. Das muss aber innerhalb des gesetzlichen Rahmens geschehen, macht die Oberbürgermeisterin deutlich.

Zuletzt hatte sich der Runde Tisch Zivilgesellschaft dafür ausgesprochen, die Öffentlichkeit besser darüber zu informieren, wie Protestveranstaltungen unter den geltenden Einschränkungen legal durchgeführt werden können. Eine umfangreiche Information über das „unbequeme Grundrecht“ der Versammlungsfreiheit lesen Sie hier: https://www.eisenach.de/service/pressemitteilungen/pressemitteilung-im-detail/versammlungsfreiheit/.

Anzeige