Erhöhung der Friedhofsgebühren: Stadt Eisenach macht Vorgehen transparent

Aktuell gibt es in Eisenach eine Debatte um die bereits erfolgte Erhöhung der Friedhofsgebühren. Der Stadtrat hatte diese im April beschlossen, damit die Erhaltung und Pflege der städtischen Friedhöfe auch in Zukunft kostendeckend finanziert werden kann. Die Kritik lautet nun, dass die Stadtverwaltung ohne äußere Not die Gebühren für Hinterbliebene erhöht habe und dabei sogar Druck auf die Stadträte ausgeübt hätte, damit diese der neuen Friedhofsgebührensatzung zustimmen.

Davon kann keine Rede sein, stellt Bürgermeister Dr. Uwe Möller in Vertretung von Oberbürgermeisterin Katja Wolf unmissverständlich klar.

Üblicherweise sollen Gemeinden und Städte spätestens alle vier Jahre überprüfen, ob die zugrundeliegende Berechnung immer noch die tatsächlich anfallenden Kosten widerspiegelt. Denn Gewinn dürfen Kommunen mit ihren Friedhöfen nicht machen. Die Frage ist aber, was mit dem Defizit passiert. Bereits in den letzten drei Kalkulationsperioden erfolgte eine kostendeckende Berechnung der Gebühren. In den Jahren davor war das nicht immer der Fall, so dass durch zu gering veranschlagte Gebühren aus damaliger Zeit bis heute immer wieder ein negatives Betriebsergebnis erzielt wird.

Im Jahr 2019 betrug das Defizit 205.000 Euro, für 2020 musste sogar ein Minus von über 350.000 Euro eingeplant werden. Ein Abschluss der Jahresrechnung 2020 liegt derzeit noch nicht vor. Im Auftrag der Stadtverwaltung erarbeitete ein Fachbüro die Kostenkalkulation, auf der die Friedhofsgebühren basieren. Die Ergebnisse waren die Grundlage für die neue Friedhofsgebührensatzung, von denen einige Punkte vom Stadtrat noch verändert wurden.

Rein theoretisch wäre es möglich, die bisherigen Gebühren beizubehalten und das Defizit aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren. Allerdings sieht das Thüringer Kommunalabgabengesetz den Grundsatz vor, dass zunächst über eine Anpassung der Gebühren nachgedacht werden sollte, bevor Steuergelder zum Einsatz kommen oder sogar ein Kredit aufgenommen werden muss. Diesen Grundsatz klammert die aktuelle Kritik völlig aus. Zudem ignoriert sie die Tatsache, dass die Stadt seit 2012 einem Haushaltskonsolidierungskonzept unterworfen ist und seit Jahren nur mit vorläufiger Haushaltsführung wirtschaften kann. Es lagen konkrete Bedenken vor, dass dieser Kostenanteil – wie andere freiwillige Ausgaben auch – nicht anerkannt und bei der Bewilligung der für die Stadtkasse so nötigen Bedarfszuweisung wieder abgezogen werden würde.

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Außerdem muss berücksichtigt werden, dass Kommunen wie die Stadt Eisenach, die sich in der Haushaltssicherung befinden, nach der geltenden Verwaltungsvorschrift (VV) des Innenministeriums die „Grundsätze der Einnahmebeschaffung nach § 54 Thüringer Kommunalordnung zwingend zu beachten, d.h. alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen“ haben. Nach der VV wird von diesen Kommunen erwartet, dass „für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde Gebühren und Entgelte im zulässigen Rahmen“ erhoben werden. Eine weitere Vorgabe der VV stellt die Vorgabe zum Verzicht oder zur Reduzierung freiwilliger Leistungen dar. Somit ist durch diese Vorgaben der Ermessenspielraum zur Erhöhung von Gebühren bei Kommunen in der Haushaltssicherung sehr stark reduziert, so dass dadurch wiederum quasi eine Verpflichtung für eine Gebührenanpassung gegeben ist.

In der Übersicht der Änderungsanträge, die den Stadträten zur Entscheidungsfindung vorlag, wurde deshalb in den betreffenden Fällen im Sinne der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt explizit auf die Gefahr der Kürzung der Bedarfszuweisung hingewiesen. Vom Vorwurf, dass im Zuge der politischen Willensfindung von Seiten der Stadtverwaltung Druck ausgeübt worden sei, distanziert sich die Stadtspitze scharf.

Die Verwaltung hat in den Gremien- und Stadtratssitzungen die Stadträte objektiv beraten und ist auf alle Fragen mehrfach und umfassend eingegangen. Sie hat die Pflicht, auf Konsequenzen mit finanziellen Folgen für die Stadt hinzuweisen, betont Dr. Uwe Möller.

Dabei zog sich das Ringen um die neue Friedhofsgebührensatzung über viele Monate hin. Es wurden alle Argumente angehört.

Dennoch wurden in der neuen Friedhofsgebührensatzung soziale Aspekte berücksichtigt. So erneuerte der Stadtrat seine Entscheidung, die Kosten für Kinderreihengräber nicht zu erhöhen. Das zuständige Landesverwaltungsamt stimmte diesem Vorgehen aus Gründen der Pietät zu, auch wenn damit eine gewisse Ungleichbehandlung in Bezug auf andere Grabstätten verbunden ist. Vorschläge, die Kosten für günstigere Gräber sowie die Kosten für die Nutzung der Leichenhalle/Tiefkühlzelle stärker zu erhöhen, damit an anderer Stelle die Gebühren weniger stark erhöht werden müssen, wurden hingegen als unzulässig zurückgewiesen. So ist sichergestellt, dass die Kostenerhöhung verhältnismäßig bleibt und sich an den tatsächlich anfallenden Kosten orientiert.

Hintergrund: Die Debatte um die Friedhofsgebühren steht im Kontext zur veränderten Bestattungskultur in Deutschland. Große Familiengrabstätten sind oftmals nicht mehr üblich. Viele Menschen entscheiden sich für eine pflegeleichte oder gänzlich anonyme Bestattungsform oder nutzen andere Anbieter (Friedwald, Seebestattung etc.). Das verändert die Kostenstruktur auf kommunalen Friedhöfen. Die Pflicht, einen Friedhof für die Bürger vorzuhalten, besteht aber weiterhin. Die Stadt Eisenach steht mit diesem Dilemma nicht alleine da. Die Finanzierung kommunaler Friedhöfe unter veränderten Rahmenbedingungen stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar.

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