Erklärung zum Antrag auf Ergänzung der Flugplatzgenehmigung

Der Aufsichtratsvorsitzende der Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH, Friedrich Krauser, gibt zu der Ergänzung der Flugplatzgenehmigung folgende Erklärung ab.

Die Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH hat Antrag auf Änderung bzw. Ergänzung der Flugplatzgenehmigung für den Verkehrslandeplatz Eisenach-Kindel gestellt, um einige seit mehreren Jahren in Anspruch genommene Probefluggenehmigungen in den Flugplatz-Genehmigungsbestand zu überführen. Hierbei geht es nicht um eine künftige Erweiterung oder den Ausbau des Flugplatzes.
Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien als Genehmigungsbehörde hat hierzu ein Genehmigungsverfahren auf Basis der entsprechenden Regelungen des Luftverkehrsgesetzes eröffnet. In diesem Zusammenhang wurden die Antragsunterlagen in den Diensträumen der Gemeinden Hörselberg-Hainich und Haina 14 Tage lang öffentlich ausgelegt.
Aus verschiedenen Presseartikeln war ersichtlich, dass es zum Antrag der Flugplatzgesellschaft, die Betriebszeit des Verkehrslandeplatzes Eisenach-Kindel auf die Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr zu erweitern, Widerstand gibt.
Wie aus den Antragsunterlagen hervorgeht, basiert dieser Antrag auf den positiven Erfahrungen eines mehrjährigen Probeflugbetriebes. In dieser Tageszeit werden antragsgemäß jährlich bis zu 180 Flugbewegungen als ausreichend erachtet, um den Bedarf der Wirtschaft und Ambulanzflugdienste sicherzustellen. Hierbei geht es um Flüge mit ausdrücklicher Dringlichkeit, so z.B. zur Sicherstellung dringender Materialtransporte für die Automobilindustrie.
Aus den vorgenannten Gründen beabsichtigt die Flugplatzgesellschaft nicht, den Verkehrslandeplatz Eisenach-Kindel nachts über den im Antrag prognostizierten Höchstbedarf für den Flugbetrieb zur Verfügung zu stellen oder ganz und gar zum «Nachtflughafen» zu entwickeln.

Die Anlage einer Start- und Landebahn auf Gras in einer Länge von lediglich 260 m war notwendig, um insbesondere den Bedürfnissen einer am Flugplatz angesiedelten Ultraleichtflugschule und Ultraleichtflugzeugwerft nach einer Grasstartfläche gerecht zu werden. Diese Landebahn soll ausschließlich durch sog. Luftsportgeräte, wie Ultraleichtflugzeuge und Drachen genutzt werden. Hieraus ist nicht mit einer signifikanten Zunahme des Flugverkehrs am Kindel zu rechnen. Dieser Erfahrung geht ebenfalls ein mehrjähriger Probeflugbetrieb voraus.

Im Übrigen haben betroffene Bürger selbstverständlich das Recht, innerhalb der festgesetzten Frist bei der Genehmigungsbehörde zum Antrag der Flugplatzgesellschaft Einwendungen erheben.

Der Verkehrslandeplatz Eisenach-Kindel hat sich seit der Übernahme durch die Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH im Jahr 1996 zunehmend zum verlässlichen Verkehrsinfrastrukturelement und zum touristischen Anziehungspunkt der Wartburgregion und Arbeitgeber im weitesten Sinne entwickelt.
Am Flugplatz sind während der Flugsaison in den Luftfahrtunternehmen und der Flugplatzgastronomie ca. 20 Arbeitnehmer beschäftigt.

Das Flugplatznutzungsmodell aus Flugbetrieb und Veranstaltungen ermöglichte es, die Umsätze kontinuierlich zu steigern und die jährlichen Aufwendungen der Gesellschafter der Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH seit mehreren Jahren, selbst bei Umsetzung planmäßiger Investitionen, kontinuierlich zu senken. Das wirtschaftliche Defizit der Flugplatzgesellschaft konnte von anfangs insgesamt rund 127 T € bereits das zweite Jahr in Folge deutlich um rund 60% verringert werden. Entgegen anders lautenden Behauptungen wurde den Gesellschaftern der Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH im Rahmen einer überörtlichen Kommunalprüfung Ende 2008 bescheinigt, dass sich der Verkehrslandeplatz Eisenach-Kindel im thüringenweiten Vergleich am besten entwickele und sich die Kostendeckung stetig verbessere.
An diese positive Tendenz gilt es anzuknüpfen, ohne erfolgreiche Konzepte und Geschäftsbeziehungen in Frage zu stellen.

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