Ermittlungsverfahren eingestellt

Ermittlungsverfahren gegen Herrn Jens Hartlep wegen des Verdachts der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Anschaffung und Erweiterung einer Dachsolaranlage mangels Tatverdacht eingestellt

Das aufgrund der Strafanzeige der Gisela Rexrodt eingeleitete Ermittlungsverfahren, wegen des Verdachts der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit, ist durch die Staatsanwaltschaft Erfurt am 18.10.2012 mangels eines hinreichenden Tatverdachtes gemäß § 170 Abs. 2 St PO eingestellt worden.

Es bestehen keine Anhaltspunkte für die von Rexrodt zur Anzeige gebrachten Behauptungen.

Sowohl bei der Anschaffung der Dachsolaranlage im Jahr 2005, als auch bei dessen Erweiterung im Jahr 2007, ist alles mit rechten Dingen zugegangen.

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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich jetzt gegen Gisela Rexrodt, wegen des Verdachts der Falschen Verdächtigung und Verleumdung.

Diese hat ungeprüft, insbesondere ohne Angabe von Beweismittel, in einem Schreiben vom 03.03.2012 gegenüber der Staatsanwaltschaft behauptet:

«Es ist mir zur Kenntnis gekommen, dass ….als auch sein Büroleiter, Herr Jens Hartlep, im Zuge der Vergabe des Baus des Bürgersolarparks der Stadt Eisenach durch die Firma Kirchner Solar Group, Alheim, eine Dachsolaranlage für ihre Privathäuser kostenfrei errichtet bekamen.»

Nach Abschluss der Ermittlungen ist darüber zu entscheiden, ob Frau Rexrodt gegenüber dem Beschuldigten zum Schadensersatz verpflichtet ist.

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