Erneute öffentliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse

Stadt Eisenach

Gemäß § 9 Absatz 6 ThürKWG macht die Wahlleitung die Feststellung des Wahlergebnisses einschließlich der Namen der Gewählten unter Angabe des Kennwortes in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt.

Die öffentliche Bekanntmachung zu den am 26. Mai 2024 stattgefundenen Wahlen ist am Donnerstag, 30. Mai, in ortsüblicher Weise erfolgt.

In Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde ist jedoch hinsichtlich des Wortlauts der Bekanntmachung eine Korrektur vorzunehmen, da der von § 9 Absatz 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 6 ThürKWG vorgegebene wörtliche Inhalt nicht vollständig aufgeführt war. Insbesondere hinsichtlich der Erwähnung der „auf den einzelnen Wahlvorschlag entfallenden Sitze“ war daher eine entsprechend ergänzte Bekanntmachung vorzunehmen und die am 30. Mai veröffentlichte Bekanntmachung aufzuheben.

Der fehlerhafte Wortlaut berührt weder die in der Wahl erreichten Stimmen der einzelnen Bewerber*innen noch das Verhältnis zwischen den Wahlvorschlagslisten. Die Korrektur dient allein der Rechtssicherheit der veröffentlichten Textbestandteile der Bekanntmachung. Im Ergebnis beginnt mit der erneuten Bekanntmachung die Rechtsbehelfsfrist neu.

Die Öffentliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse der Kommunalwahlen in der Stadt Eisenach wurde in der laut Hauptsatzung für öffentliche Bekanntmachungen im Zusammenhang mit den Wahlen vorgesehenen Weise, über die Internetseite der Stadt Eisenach, veröffentlicht.

Alle öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen im Wahljahr 2024 ausschließlich über die Internetseite.

Die Bekanntmachungstexte können darüber hinaus kostenfrei im Bürgerbüro der Stadt eingesehen werden oder sind gegen Entgelt dort als Ausdruck erhältlich.

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