Es bestand kein Zwang zur Erhöhung der Friedhofsgebühren in Eisenach

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Es bestand kein Zwang zur Erhöhung der Friedhofsgebühren in Eisenach. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrates war weder vom Gesetz noch von einem Gericht zwingend vorgegeben, informieren die LINKE-Fraktionsvorsitzende im Eisenacher Stadtrat, Karin May, und der LINKEN-Landtagsabgeordnete Sascha Bilay.
May stand bereits im vergangenen Jahr im intensiven Austausch mit dem Landespolitiker, der kommunalpolitischer Sprecher der LINKEN im Landtag ist. Weil schließlich die Argumente ausgetauscht seien und vor allem die Stadtverwaltung darauf beharrte, die Friedhofsgebühren infolge einer Neuberechnung zu erhöhen, wandte sich Bilay an die Landesregierung. Eine Klärung der Frage, ob die Stadt tatsächlich vom Land gezwungen sei, die Gebühren zu erhöhen, stand dabei im Mittelpunkt des Interesses. Aufgrund der komplexen Materie und wegen der Arbeitsbelastungen aufgrund der Pandemie beantragte das zuständige Innen- und Kommunalministerium eine Fristverlängerung.
Die Beantwortung hat nicht wie vorgesehen sechs Wochen gebraucht, sondern immerhin ein ganzes halbes Jahr. Weil uns die Antworten für die Sache wichtig waren, haben wir dem Zeitverzug zugestimmt, auch wenn damit klar war, dass die Ergebnisse nicht mehr in die im Frühjahr geführte Diskussion zur Erhöhung der Friedhofsgebühren passen werden, stellen May und Bilay klar.
Gemeinsam hätten die beiden LINKE-Politiker:innen nunmehr die Antworten der Landesregierung ausgewertet. Darin wird klargestellt, dass gesetzlich die Kalkulationszeit nicht länger als vier Jahre sein darf. Weiterhin sei vorgeschrieben, dass in Summe nicht mehr Gebühren eingenommen werden dürften, als tatsächlich Kosten auf dem Friedhof entstanden sind.
Soweit ist das alles nachvollziehbar und auch keine Überraschung. Für uns ehrenamtliche Stadträte ist aber entscheidend, wie über diese Vorgaben hinaus die Gesetze praktisch anzuwenden sind. Und genau hier haben wir eben als LINKE im Stadtrat einen anderen politischen Standpunkt als die Stadtspitze und die große Mehrheit im Stadtrat. Wir wollen nicht einfach etwas abnicken, sondern unseren politischen Gestaltungsspielraum kennen, betont die Fraktionsvorsitzende Karin May.
An dieser Stelle setzte der Landtagsabgeordnete aus Eisenach an und befragte die Landesregierung. Diese berufe sich in der Antwort auch auf Gerichtsentscheidungen. So sei es völlig unerheblich, ob ein Stadtrat im Ergebnis einer neuen Kalkulation tatsächlich die Gebühren verändere. Lediglich Gebührensenkungen seien zwingend, wenn sich die Kosten gesenkt hätten. Erhöhten sich die Kosten, bleibt es eine freie Entscheidung des Stadtrates, diese Kosten auf die Hinterbliebenen umzulegen oder aus dem städtischen Haushalt auszugleichen. Sollte der Kalkulationszeitraum von vier Jahren überschritten werden, führt das nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Satzung.
Damit ist allerdings klar, dass selbst im Ergebnis der Kalkulation keine Gebührenerhöhung notwendig gewesen ist. Es war also eine rein politische Entscheidung des Stadtrates, die Gebühren anzupassen. Wäre die Satzung auch nach mehr als vier Jahren nicht verändert worden, so hätten die alten Beträge unverändert fort gegolten. Hier wurde seitens der Verwaltung in unzulässiger Art und Weise Druck auf die politischen Gremien ausgeübt, unterstreicht abschließend Sascha Bilay.
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