Fahrradparken ausbauen

Kommunen können bis 30. April 2024 Förderanträge stellen

Der Radverkehr ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrswende. Deshalb müssen Bund, Land und Kommunen den Radverkehr sowohl im Alltag als auch in Freizeit und Tourismus weiter voranbringen. Zu einem attraktiven Radverkehrsangebot gehören nicht nur gute und sichere Radwege, sondern auch bedarfsgerechte Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum und insbesondere an Bahnhöfen. Durch die Verknüpfung des Radverkehrs mit dem ÖPNV können wir den Aktionsradius von Radfahrenden deutlich vergrößern. Damit stärken wir sowohl den Radverkehr als auch den ÖPNV, sagt die Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij.

Von den 304 Bahnhöfen und Haltepunkten des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Thüringen sind etwa zwei Drittel mit Bike+Ride-Anlagen ausgestattet, davon sind rund ein Drittel überdacht. Allerdings entsprechen diese Anlagen nur teilweise den zeitgemäßen Anforderungen. Es besteht daher Nachholbedarf sowohl was die Zahl der Anlagen als auch der Stellplätze und deren Qualität betrifft.

Aus diesem Grund hat Ministerin Karawanskij die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte in einem Brief aufgerufen, die Verknüpfungsangebote von Rad und ÖPNV zu verbessern. Kommunale Projekte von Bike+Ride-Anlagen werden im Jahr 2025 prioritär vom Land gefördert. Diese Vorhaben sollen über die Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur (RL-KVI) bzw. das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes unterstützt werden. Über das Sonderprogramm stehen dem Freistaat Thüringen in den Jahren 2021 bis 2028 insgesamt rund 55 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen in die flächendeckende Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung.

Ich rufe die Kommunen in Thüringen auf, von dieser Fördermöglichkeit Gebrauch zu machen und so einen zusätzlichen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten. Unser mittelfristiges Ziel sollte es sein, dass alle Bahnhöfe und Haltepunkte des SPNV, aber auch Busbahnhöfe und bedeutende Bushaltestellen mit Umsteigebedarf über mindestens ein Grundangebot an Bike+Ride-Stellplätzen verfügen. Außerdem müssen die Abstellanlagen in ausreichender Zahl vorhanden, komfortabel und sicher sein, da Fahrräder immer hochwertiger und teurer werden. Je nach Standort und Bedarf sollten offene bzw. abschließbare Abstellanlagen angeboten werden, so die Ministerin. 

Die Kommunen können Projekte für Bike+Ride-Anlagen an Zugangsstellen des Schienen- und Straßenpersonennahverkehrs für das Jahr 2025 bis zum 30. April 2024 beim Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) anmelden. Hinweise und Formulare für die Anmeldung sind auf der Internet-Seite des TLBV zu finden:
https://bau-verkehr.thueringen.de/verkehr/foerderprogramme

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