FDP zur Tourismusförderabgabe

Wir fordern die Oberbürgermeisterin der Stadt Frau Wolf auf, das Chaos um die Erhebung der Tourismusförderabgabe nun endlich zu beenden. Wie wir bereits mitgeteilt hatten, war durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Erhebung der Tourismusfördergabe für rechtswidrig erklärt worden, da in der Satzung keine Unterscheidung zwischen privaten und beruflichen Reisen bestand, somit nur Privatreisende von der Tourismusförderabgabe betroffen wären.

Im Alltag macht sich die Überprüfung, inwieweit eine berufliche oder private bzw. auch kombinierte Reise vorliegt, recht schwierig, wenn nicht unmöglich und ist in Anbetracht der Höhe der Tourismusförderabgabe von 1 Euro/Nacht auch nicht verhältnismäßig. Auch der Wunsch der Oberbürgermeisterin an die Hoteliers der Stadt Eisenach, trotz Rechtswidrigkeit der Satzung und der für sie unklaren Rechtslage selber darüber zu entscheiden, ob sie die Tourismusförderabgabe erheben, ist in der Sache nicht zielführend.

Fakt ist, das die Erhebung der Tourismusförderabgabe in ihrer jetzigen Form so nicht rechtsgültig ist, ob einem das nun gefällt oder auch nicht. Dabei geht es auch nicht darum, ob man sie mit gutem Willen erheben möchte, da auch Hoteliers nicht berechtigt sind, eine rechtlich fragliche Steuer zu erheben.

Wir hatten bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass zur Finanzierung der EWT andere Mittel gefunden werden müssen. Es wäre gut, wenn die Oberbürgermeisterin ihre Kraft nun hierfür verwenden würde, um eine solide Finanzierung der EWT zu erreichen.

Unterschiedliche Aussagen zur Tourismusförderabgabe aus dem Rathaus sind dabei wenig hilfreich, zumal auch einmal geklärt werden müsste, inwieweit die bisherige Erhebung der Tourismusförderabgabe in welcher Höhe für Privatreisende etwas gebracht haben und welche Erwartungen man für das 2. Halbjahr hat.

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