Fehlalarm durch Brandmelde-Anlage: Feuerwehreinsatz kostet Gebühren

Fehlalarm durch eine automatische Brandmelde-Anlage (BMA) – dies passiert in Eisenach jährlich fast 100 Mal. Doch während der Feuerwehreinsatz in solchen Fällen bisher nichts kostete, ist seit wenigen Tagen eine neue Regelung in Kraft. Demnach muss der Verursacher des Fehlalarms den Einsatz grundsätzlich bezahlen, unabhängig davon, wie und warum es zu dem Fehlalarm kam.
Pro Einsatz bei einem Fehlalarm können laut der überarbeiteten und vom Stadtrat beschlossenen Feuerwehr-Gebührensatzung bis zu 335 Euro erhoben werden.
Rauchmelder in Privatwohnungen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Aktuell gibt es in Eisenach in 109 Objekten eine BMA – beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen, im Krankenhaus, der Stadtbibliothek, in Hotels, Diskotheken, Schulen, denkmalgeschützten Gebäuden, Museen, Verkaufsstätten und Industrieunternehmen.
Löst eine Brandmelde-Anlage Alarm aus, läuft dieser in der Rettungsleitstelle ein. In der Stadt Eisenach rücken bei einem BMA-Alarm in der Regel ein Löschfahrzeug und eine Drehleiter mit insgesamt sieben Einsatzkräften aus.

Bundesweit ist Fehlalarm neben den technischen Hilfeleistungen und Brandeinsätzen der dritthäufigste Grund für Einsätze der Feuerwehr – so auch in Eisenach. Die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr verzeichneten 2007 insgesamt 95 Fehlalarmierungen durch Brandmelde-Anlagen (2006: 76; 2005: 86; 2005: 74)

Die Brandmeldesysteme und sind inzwischen technisch soweit fortgeschritten, dass ein Fehlalarm weitestgehend vermieden werden kann, ohne dass die Funktion der BMA beeinträchtigt wird. Die Gebührenerhebung bei einem Fehlalarm durch eine BMA soll den Betreiber auch zu regelmäßiger Wartung seiner Anlage und zur Anpassung an den jeweiligen Stand der Technik veranlassen.

Geregelt ist all dies in der Feuerwehr-Gebührensatzung. Diese ist auch im Internet zu finden: www.eisenach.de, Bereich „Bürgerservice“, Menüpunkt „Ortsrecht“ Satzung Nr. 37_02.