Finanzforderungen des Landrates im Wartburgkreis an Landespolitik laufen ins Leere

Die Forderungen des Landrates im Wartburgkreis an die Landespolitik, vor allem bei den Energiepreisen, den Kostenerstattungen für staatliche Aufgaben und den Flüchtlingen endlich den Kommunen zu helfen, laufen alle ins Leere. Der Landrat sollte endlich zur Kenntnis nehmen, dass der Landtag längst umfangreiche Hilfspakete beschlossen hat, erklärt der LINKE-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Sascha Bilay mit Blick auf die Haushaltsrede des Landrates vergangene Woche im Kreistag.

Bilay ist selbst Landtagsabgeordneter und kommunalpolitischer Sprecher seine Fraktion und zudem ständiges Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages.

Hinsichtlich der Forderung des Landrates, dass das Land die Thüringer Kommunen endlich bei den steigenden Energiepreisen finanziell helfen müsse, verweist der Linkspolitiker auf das bereits beschlossene Hilfspaket. Bereits am 14.11.22 habe der Landtag in einer Sondersitzung die gesetzliche Grundlage geschaffen und das bestehende Corona-Sondervermögen um den Aspekt Energiepreiskrise erweitert. Unmittelbar im Anschluss daran hat der Haushalts- und Finanzausschuss ebenfalls in einer Sondersitzung den Wirtschaftsplan für das Sondervermögen beschlossen und die bereitstehenden Gelder mit konkreten Maßnahmen untersetzt. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 407,1 Mio. Euro rechtlich gebunden. Davon entfallen auf den Bereich der Kommunen insgesamt 140,1 Mio. Euro für unterschiedliche Bereiche. Unter anderen sind Heizkostenzuschüsse für Schulen, Hilfen für Volkshochschulen sowie Zuschüsse für kommunale Krankenhäuser vorgesehen.

Der Thüringer Landtag ist somit seiner Verantwortung für auch für die Kommunen gerecht geworden und hat sofort, als eines der ersten Bundesländer gehandelt. Entweder ist der Landrat auch als Mitglied im Präsidium des Landkreistages schlecht informiert oder er provoziert bewusst mit unwahren Aussagen, bekräftigt der Linkspolitiker Bilay.

Auch bei den Kostenerstattungen an Kommunen für die Erfüllung von Landesaufgaben, dem so genannten übertragenen Wirkungskreis, habe der Landrat mit Aussagen hantiert, die schlichtweg falsch seien. Schließlich regele die Landesverfassung, dass die Kosten den Kommunen vollständig erstattet werden müssen. Dieser Verpflichtung kommt das Land mit dem Kommunalen Finanzausgleich nach. Die Kosten werden regelmäßig überprüft und Steigerung bei den Personalkosten und der Inflation werden ausgeglichen.

Aufgrund der aktuellen Inflation wird sogar erstmalig im Jahr 2023 nicht die durchschnittliche Inflationsrate der letzten fünf Jahre zugrunde gelegt, sondern ausschließlich das Jahr 2022 berücksichtigt. In die Ausgleichszahlungen des Landes wird die Inflationsrate des Jahres 2022 einfließen, wie sie zuletzt im November amtlich festgestellt wird – also unmittelbar vor der Entscheidung des Landtages zum Landeshaushalt. Auch hier arbeitet der Landrat mit fragwürdigen Aussagen, unterstreicht Sascha Bilay.

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Besonders fragwürdig seien nach Einschätzung des LINKE-Abgeordneten die Aussagen des Landrates zu den Kosten der Flüchtlingsunterbringung, die angeblich nicht vollständig vom Land erstattet würden. Hierzu verweist Bilay darauf, dass zwar die Landkreise und kreisfreien Städte zunächst alle Ausgaben übernehmen müssten, könnten diese aber anschließend beim Land einreichen und sich erstatten lassen.

Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass die Rechnungen auch eingereicht werden. Wenn also der Landrat meint, dass der Wartburgkreis noch offene Forderungen habe, dann muss er dafür sorgen, dass seine Verwaltung die Anträge beim Land stellt. Es ist sogar möglich, dass bei sprunghaft steigenden Ausgaben (z.B. schnell ansteigende Flüchtlingszahlen infolge von Kriegen in der Welt) eine Abschlagszahlung bis zu 90 Prozent der sonst üblichen Kosten erfolgt, informiert der Landtagsabgeordnete.

Hinsichtlich der Geflüchteten aus der Ukraine ist die Rechtlage anders. Diese Menschen werden sofort nach ihrer Anerkennung im Sozialsystem der Bundesrepublik erfasst und beziehen Hartz IV. Das ist Bundesrecht, weshalb der Bund für die Kostenregelung zuständig ist und die Kosten bereits übernommen hat. Auf Thüringen entfällt ein Betrag von 49,5 Mio. Euro. Auch hier hat der Landtag bereits die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, diese Mittel vollständig an die Kommunen weiterzugeben. Das betrifft zunächst das Jahr 2022.

Für das Jahr 2023 hat der Landtag im Gesetz geregelt, dass weitere Kosten durch das Land übernommen werden, wenn diese bekannt und angemeldet sind. Weil aber niemand in die Zukunft schauen kann, gibt es noch keine detaillierte Regelung. Aber es bleibt dabei, dass der Rechtsanspruch der Kommunen gesetzlich abgesichert ist, unterstreicht Bilay.

Abschließend betont der Kreis- und Landespolitiker, dass die Forderungen des Landrates im Wartburgkreis völlig unbegründet sind. Davon übrig bliebe letztlich eine unerträgliche Politik, die durch Hetze gegenüber Flüchtlingen gekennzeichnet ist.

Die Flüchtlinge werden als Sündenböcke hingestellt, wenn angeblich die Finanzen nicht ausreichen. Damit reiht sich der Landrat des Wartburgkreises in die Reihe der Greizer Landrätin und des Nordhäuser Landrates ein, die in unerträglicher Art und Weise den Parolen der extremen Rechte einen offiziellen Anstrich verleihen, erklärt Sascha Bilay.