Flatrate-Partys in Kneipen und Diskotheken sind verboten

Der Bund-Länder-Ausschuss zum Gewerberecht hat das grundsätzliche Verbot sogenannter Flatrate- oder Koma-Partys bestätigt.

Dazu erklärte der Thüringer Minister für Soziales, Familie und Gesundheit, Dr. Klaus Zeh: „Ich begrüße diesen Beschluss ausdrücklich. Er bestätigt die bisherige Auffassung der Thüringer Landesregierung. Wer betrunkenen Gästen Alkohol verabreicht, handelt illegal. Daher begrüße ich alle geeigneten Maßnahmen, die dazu beitragen, den Alkoholkonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu reduzieren. Auch in Thüringen sollte es erst gar nicht dazu kommen, dass junge Leute nach exzessivem Alkoholgenuss ins Koma fallen oder gar sterben.“

Nach Angaben des Ministers kann künftig nun bereits die Werbung für entsprechende Veranstaltungen verboten werden. Wer in Thüringen dennoch Flatrate-Partys ausrichte, müsse mit Konsequenzen bis zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis rechnen.

Dr. Zeh: „Jetzt ist klar, die Vollzugsbehörden können aktiv gegen diese Form von Veranstaltungen zum Betrinken und deren Bewerbung vorgehen. Die Kontrollen sind zu verstärken. Die zuständigen kommunalen Behörden werden mit Rundschreiben entsprechend informiert“

Die Debatte über Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen war im März durch den Tod eines Berliner Schülers ausgelöst worden, der nach einer Flatrate-Party gestorben war.

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