Förderprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“

Bis zu 10.000 Euro für innovative Projekte – Anträge bis 25. Juli möglich

Mit dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) fördert der Freistaat Thüringen die Entwicklung und Sicherung einer bedarfsgerechten und öffentlich verantworteten Infrastruktur für Familien sowie Projekte, die Begegnungen zwischen Alt und Jung unterstützen. In diesem Rahmen stehen für Eisenach 80.000 Euro bereit. Alle gemeinnützigen Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege und kirchliche Träger sind aufgerufen, ihre Projektanträge einzureichen. Eine Fördersumme von bis zu 10.000 Euro ist für einzelne Projekte möglich.

Beim Projektantrag ist zu beachten, dass es sich um ein neues, innovatives Projekt handelt und es einem der sechs Handlungsfelder aus dem LSZ zugeordnet werden kann (siehe Website). Die Projekte müssen im Zeitraum von September bis Dezember 2021 durchgeführt werden. Die Frist zu Einreichung der Anträge endet bereits am 25. Juli 2021. Nach Prüfung wird der Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung über die Förderwürdigkeit entscheiden.

Dem Projektantrag muss ein Finanzierungsplan angehängt werden. Die Vorlage für den Antrag finden Sie unter: https://www.eisenach.de/rathaus/stabsstellen-beauftragte/stabsstelle-soziale-stadt/solidarisches-zusammenleben-der-generationen. Die Verwaltung bittet darum, nur das vorgegebene Formular zu verwenden.

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Zweite Förderfrist für Mikroprojekte noch bis 30. September

Des Weiteren geht die Finanzierungshilfe für Mikroprojekte in die zweite Runde. Die erste Antragsfrist für Mikroprojekte endete bereits im März. Insgesamt erhielten in der ersten Runde zehn Projekte einen positiven Zuwendungsbescheid. Nun können bis zum 30. September 2021 erneut Förderanträge für Mikroprojekte eingereicht werden. Das Geld stammt ebenfalls aus dem Förderprogramm LSZ.

Diese Mikroprojekte sollen zur Stärkung und Förderung von Familien beitragen und müssen sich einem der sechs Handlungsfelder, die im Förderantrag benannt sind, zuordnen lassen. Um die Förderung können sich ebenfalls gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege und kirchliche Träger bewerben. Anträge können noch bis zum 30. September bei der Stadtverwaltung gestellt werden.

Damit möglichst viele Eisenacher Initiativen bedacht werden können, liegt die Förderhöchstsumme bei 1.000 Euro pro Mikroprojekt. Über die Förderwürdigkeit entscheiden – je nach Summe – die Stabsstelle Soziale Stadt oder der Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung. Weiterführende Informationen zum LSZ stellt die Stadt Eisenach auf ihrer Homepage unter https://www.eisenach.de/rathaus/stabsstellen-beauftragte/stabsstelle-soziale-stadt/solidarisches-zusammenleben-der-generationenbereit. Dort können zudem die Projektanträge heruntergeladen werden.