Forderung des Landrates zur Aussetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist Aufruf zum Rechtsbruch

Die Forderung des Landrates zur Aussetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist Aufruf zum Rechtsbruch. Selbst der Präsident des Bundessozialgerichtes in Kassel hat deutlich darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Bundesrechts keine Öffnungsklauseln für eine Abweichung enthalten, erklärt der Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende im Kreistag für DIE LINKE, Sascha Bilay.

Landrat Reinhard Krebs (CDU) hatte vor wenigen Tagen eine entsprechende Forderung an die Landesebene adressiert. Dabei berief er sich vor allem auf die vergleichsweise geringe Betroffenheit in den beiden Krankenhäusern der Wartburgregion.

Der Landrat irrt, wenn er meint, dass der Impfnachweis für Beschäftigte in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen dazu diene, eine allgemeine Impflicht einzuführen. Gerade mit Blick darauf, dass der Wartburgkreis nach einer Phase der relativen Entspannung nun der erste Thüringer Landkreis ist, der wieder in die Warnstufe 3 hochgerutschte, sollte hier mehr Sensibilität walten. Es geht nicht um eine Gängelung der Beschäftigten, sondern um den Schutz und für das Leben von Patient:innen und Pflegebedürftigen, unterstreicht der Linkspolitiker.

Ebenso kündigte der Landrat an, dass das Gesundheitsamt in der Kreisverwaltung jeden Vorgang sehr sorgfältig prüfen werde. Die Behörde sei nämlich zuständig, zu kontrollieren, ob die Beschäftigten geimpft seien und müssten im Zweifelsfall ein Betretungsverbot entsprechender Einrichtungen aussprechen. Letztlich hoffe der Landrat, dass sich die Problemlage durch Zeitablauf von selbst entschärfen würde.

Hier spielt der Landrat ganz offensichtlich damit, seine Interessen nach dem CDU-Parteibuch auszurichten, aber nicht seiner beamtenrechtlichen Pflicht zur Umsetzung von Recht und Gesetz nachzukommen. Die Politik der langsamen Schritte reiht sich ein in ein von Amtsmüdigkeit und Ideenlosigkeit geprägtes Amtsverständnis des Landrates, so abschließend Sascha Bilay.

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