Frauen vor Gewalt wirksam schützen – Wartburgkreis muss endlich Aufgabe wahrnehmen

Dass der Wartburgkreis unter politischer Verantwortung des Landrates beim Schutz von Frauen vor Gewalt das Schlusslicht in Thüringen ist, ist nicht länger hinnehmbar. Wir fordern den Landrat auf, endlich seiner Verantwortung für Frauen in Notsituationen gerecht zu werden und in angemessener Anzahl entsprechende Schutzräume im Frauenhaus sicherzustellen, fordern die beiden LINKE-Landtagsabgeordneten Anja Müller aus Leimbach und Sascha Bilay aus Eisenach.

Aus einer Landtagsanfrage des Abgeordneten Bilay geht hervor, dass der Wartburgkreis mit Abstand die geringsten Mittel für Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen bereitgestellt habe. Im Jahr 2020 hatten die Landkreise und kreisfreien Städte in Summe knapp 1,9 Mio. Euro für diese Aufgabe ausgegeben. Im Durchschnitt aller Thüringer Kommunen waren das 0,66 Euro pro Einwohner. Den mit deutlichem Abstand höchsten Wert verzeichnete dabei die Stadt Eisenach mit 3,32 Euro pro Einwohner, den schlechtesten Wert der Wartburgkreis mit 0,12 Euro je Einwohner. Dabei unterhält der Wartburgkreis keine eigenen Kapazitäten, um Frauen, die häusliche Gewalt erleben und dringend Schutz benötigen, diesen Schutz zu gewähren. Vielmehr würde sich der Kreis dabei den Angeboten in der Stadt Eisenach bedienen.

Wenn wir diese Daten analysieren, kommen wir zur Schlussfolgerung, dass sich der wirtschaftlich starke Kreis auf Kosten der finanziell angeschlagenen Stadt Eisenach einen schlanken Fuß macht. Zwar trägt der Landkreis die Kosten, wenn eine Frau im Frauenhaus aufgenommen wurde. Jedoch trägt der Kreis nicht die so genannten Vorhaltekosten, die auch dann entstehen, wenn das Frauenhaus leer ist, unterstreichen die beiden Abgeordneten.

Müller und Bilay verweisen darauf, dass auch Thüringen dazu verpflichtet sei, die Istanbul-Konvention zu achten und umzusetzen. Weil die Thüringer Kommunen bisher in unzureichender Weise dieser Aufgabe stellen würden, wird DIE LINKE im Thüringer Landtag auch eine gesetzliche Verpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte diskutieren. Mit diesem Gesetz sollten auch Qualitätsstandards bei der Beratung und der Prävention von schutzsuchenden Frauen sichergestellt werden.

Wir wollen damit erreichen, dass es ein flächendeckendes und wohnortnahes Angebot an Schutzmöglichkeiten für Frauen gibt, die sonst keine Hilfe erhalten können, stellen die beiden Landtagsabgeordneten klar.

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