Freiheit und Selbstbestimmung beginnen in der eigenen Gemeinde

Landrat des Wartburgkreises erinnert an DDR-Kommunalwahl vor 30 Jahren

Landrat Reinhard Krebs erinnert an die Kommunalwahlen in der DDR, die am 6. Mai 1990 stattgefunden haben. Erstmals in der 40-jährigen Geschichte der DDR entsprach die Wahl der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen demokratischen Grundsätzen und bildete die Grundlage für kommunale Selbstverwaltung.

In der DDR ging man nicht wählen, man ging ´Zettelfalten´, erinnert sich der Landrat des Wartburgkreises: Wer seine Stimme nicht der vorgegebenen Einheitsliste geben wollte, musste die überwiegend ungenutzte Wahlkabine aufsuchen und die Liste Eintrag für Eintrag streichen. Allein der Gang in die Wahlkabine erregte natürlich Aufmerksamkeit.

Das erforderte Mut, stand jedoch mit den offiziell zur Wahrung des demokratischen Scheins gültigen wahlrechtlichen Bestimmungen im Einklang, ebenso wie die öffentliche Auszählung der Stimmen. Nur machte davon aus Angst vor Repressalien fast niemand Gebrauch, und so war staatlich organisierter Wahlbetrug seit der ersten Volkskammerwahl 1950 gängige Staatspraxis des SED-Unrechtsregimes. Offensichtlich wurde dieser bei den Kommunalwahlen am 7. Mai 1989, als Bürger in bis zu 1.000 Wahllokalen die Stimmenauszählung beobachtet hatten und beim Vergleich mit den offiziellen Zahlen Abweichungen deutlich wurden. Teilweise wird dieser Wahlbetrug 1989 als der Anfang vom Ende der DDR angesehen.

Die Menschen wurden betrogen und als Betrogene ignoriert. Niemand will für immer unter einem Unrechtsregime leben, so Krebs. Das Streben nach einem menschenwürdigen Dasein zielt auch auf ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung.

Das Aufbegehren gegen den obrigkeitlich organisierten Wahlbetrug ist ein wichtiges Element im großen Zusammenhang der friedlichen Revolution, die wiederum dank eines günstigen internationalen Umfelds zur Wiedervereinigung führte.

Anzeige

So konnten schließlich am 6. Mai 1990 die einzigen demokratischen Kommunalwahlen in der DDR stattfinden, nachdem zuvor die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden waren. Nach der verheerenden Niederlage bei der Volkskammerwahl am 18. März 1990 erreichte die SED, die nunmehr den Namen „Partei des Demokratischen Sozialismus“ (PDS) führte, zum zweiten Mal in der Geschichte der DDR ein ehrliches Wahlergebnis.

Jedoch machte die fehlende Erfahrung kommunaler Selbstverwaltung – die es weder in der DDR noch im Dritten Reich gegeben hat – es schwierig, die Menschen für die Kommunalwahlen zu interessieren.

Das Wissen um die kommunale Selbstverwaltung, die Bedeutung von Kommunalwahlen sowie um die vielfältigen Einflussmöglichkeiten engagierter Kommunalpolitiker gehört unbedingt zum staatsbürgerlichen Basiswissen, resümiert Landrat Krebs, dem es ein großes Anliegen ist, Menschen dazu zu animieren, Verantwortung zu übernehmen und ihren Gestaltungswillen in die demokratischen Strukturen vor Ort einzubringen. Denn, so Krebs, nirgendwo sonst im gesamten Staatswesen haben die Menschen auch nur annährend so großen Einfluss auf demokratische Entscheidungen wie in der eigenen Gemeinde.

Für den kommunalen Bereich waren die Kommunalwahlen am 6. Mai 1990 bereits im Vorfeld der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands ein großer Schritt hin zu Verhältnissen, wie sie den Vorgaben des Grundgesetzes entsprechen.

Das Grundgesetz garantiert nicht nur das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, sondern verpflichtet die Bundesländer auch darauf, für die Bürger der Gemeinden eine Vertretung vorzusehen, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist (Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes).

Kommunale Selbstverwaltung verdient ihren Namen nur, wenn die Bürger in einer demokratischen Wahl frei entscheiden dürfen, wer sie in Selbstverwaltungsangelegenheiten repräsentiert, sagt dazu Landrat Reinhard Krebs.

In der DDR habe es – bis auf die beiden Ausnahmen im Frühjahr 1990 – beides nicht gegeben, keine demokratischen Wahlen und keine kommunale Selbstverwaltung.