Friedhofssatzung und Gebühren geändert

Die geänderte Friedhofssatzung, die der Stadtrat im Juni dieses Jahres beschlossen hat, wurde am 17. Juli veröffentlicht und ist am Tag danach in Kraft getreten. Mit der Änderung werden den Angehörigen beispielsweise jetzt weitere neue Grabarten für die Bestattung ihrer Verstorbenen angeboten. Berücksichtigt wurde ebenso der mehrfach geäußerte Wunsch, Bestattungen auch an Samstagen zu ermöglichen. Diese Änderungen erforderten zugleich, die Friedhofsgebührensatzung zu überarbeiten.

Konkret wurden in die Friedhofssatzung folgende Änderungen aufgenommen:

Bestattungen auf dem Hauptfriedhof sind jetzt auch samstags möglich
Bestattungen auf dem Eisenacher Hauptfriedhof sind jetzt auch samstags möglich – jeweils 9 Uhr, 10 Uhr und 11 Uhr.

Für die Bestattung kann jetzt auch ein Baumgrab gewählt werden
Baumgrabstätten sind naturnahe Grabstätten, bei denen die Urne auf dem Eisenacher Hauptfriedhof im Kronenbereich eines Baumes in der Erde bestattet wird. Diese Grabstätten werden als Einzelgrabstätten oder als Gemeinschaftsgrabstätten um einen Baum angelegt. Beide Grabstättenarten sind Wahlgrabstätten. Es können jeweils höchstens bis zu vier Urnen je Baum, im Abstand von zweieinhalb Metern zum Stamm, beigesetzt werden.
Um einen zur Bestattung freigegebenen Baum kann das Nutzungsrecht für bis zu vier Einzelgrabstätten für die Familie und Angehörige für 20 Jahre erworben werden. Ist das Areal um einen solchen Baum als Gemeinschaftsgrabstätte vorgesehen, kann das Nutzungsrecht für einen Einzelplatz ebenfalls für 20 Jahre erworben werden; es besteht jedoch kein Anspruch auf alleinige Nutzung dieses Baumareals.
Neu in der geänderten Friedhofsatzung ist zudem, dass auch ein Vorkauf dieser Grabstätten unter Bäumen möglich ist; dies gilt für alle Wahlgrabstätten.
Die Pflege der Bäume obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Diese Grabart wird nur auf dem Eisenacher Hauptfriedhof angeboten.

Bei der Beisetzung in Urnengemeinschaftsanlagen können die Hinterbliebenen anwesend sein
Bei der Urnengemeinschaftsanlage ohne namentliche Benennung – den sogenannten anonymen Bestattungen – können jetzt die Hinterbliebenen bei einer Beisetzung anwesend sein. Diese Art der Beisetzung wird nur auf dem Hauptfriedhof Eisenach angeboten
Neu auf dem Hauptfriedhof in Eisenach ist mit der Satzungsänderung die Urnengemeinschaftsanlage mit namentlicher Benennung als Einzelgrabstätte. Bei dieser Grabart wird für jeden dort Bestatteten eine Liegeplatte ebenerdig in der Rasenfläche eingebracht. Die Platte wird mit dem Namen, Vornamen, Geburtsjahr und Sterbejahr beschriftet. Auch hier können die Hinterbliebenen bei der Beisetzung anwesend sein. Bisher war diese Art der Bestattung nur auf den Friedhöfen in den Ortsteilen möglich.

Es gibt Rasengrabstätten für Erdbestattungen
Diese Grabstätten werden der Reihe nach auf der vorgesehenen Fläche vergeben. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Stelle für das Wahlgrab. Die Grabstätten werden entsprechend der Gesamtfläche mit Rasen eingesät und von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Hier gelten dieselben Bedingungen wie bei den bereits vorhandenen Wahlgrabstätten für Erdbestattungen.

Änderungen bei den Friedhofsgebühren
Die Änderungen in der Friedhofssatzung erforderten zugleich, die Friedhofs-Gebühren zu überarbeiten. Außerdem ist der bisherige Kalkulationszeitraum (2011/2012) abgelaufen und eine neue Kalkulation der Gebühren war notwendig, da das Thüringer Kommunalabgabengesetz eine einhundertprozentigen Kostendeckung fordert.
Dabei ergaben sich in einigen Positionen Gebührenerhöhungen, aber an anderen Stellen auch deutliche Senkungen der Gebührensätze.
So beträgt die Gebühr jetzt beispielsweise für eine Reihengrabstätte 600 Euro (bisher 831 Euro), für eine Erdwahlgrabstätte für mehrere Personen 1.921,50 Euro (bisher 2.922 Euro) oder für eine Kindergrabstätte 343 Euro (bisher 399 Euro).
Die neue Kalkulation ergab andererseits auch für andere Grabarten höhere Gebühren – zum Beispiel für Urnenwahlgrabstätten für zwei Urnen jetzt 512,50 Euro (bisher 203 Euro) oder für die Bestattung in einer Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung 472 Euro (bisher 446 Euro).
Die Kosten für die neu angebotene Baumbestattung mit Pflege beträgt für eine Urne in einer Gemeinschaftsgrabstätte 1.171 Euro; eine Einzelgrabstätte für vier Urnen unter einem Baum kostet 4563 Euro.

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