Friedhofsverwaltung weist auf den Ablauf von Ruhezeiten hin

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Auf dem Eisenacher Hauptfriedhof ist die Ruhezeit der bis zum 30. Juni 1988 Verstorbenen (Erdbestattung) abgelaufen, die im Erdreihengrabfeld O XIX Nr. 1 bis 42 bestattet wurden. Darauf möchte die Stadtverwaltung Eisenach aktuell hinweisen. Die Ablauffrist gilt für alle Grabnummern in diesem Bereich.

Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist gemäß der städtischen Friedhofssatzung nicht möglich. Die Nutzungs- oder Verfügungsberechtigten der genannten Reihengräber werden gebeten, innerhalb der nächsten sechs Monate die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen von den Grabstellen zu entfernen oder entfernen zu lassen. Dies ist zuvor bei der Friedhofsverwaltung anzumelden.

Die Frist zum Abbau der Grabmale und Einfassungen der Gräber endet am 1. März 2021. Danach wird das Areal von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung geräumt.

Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung: Aufgrund der derzeitigen Situation (Corona-Pandemie) ist die Friedhofsverwaltung geschlossen. Die Nutzungs- oder Verfügungsberechtigten werden gebeten sich unter der Rufnummer 03691 / 670-858 zu melden.

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