Friseure dürfen ab 4. Mai wieder öffnen

Ab 4. Mai dürfen Friseure ihre Läden unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen wieder öffnen. Darüber informierte heute das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Die Friseurbetriebe müssen dafür folgende grundlegenden Hygienestandards gewährleisten:

–         Möglichst umfassende Reduzierung von Kontakten

–         Einhaltung von mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen den einzelnen Kunden/Personen

–         Unterbindung von Kunden-Warteschlangen

–         Möglichst weitgehende Vermeidung von Schmierinfektionen auf Berührungsflächen

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–         Verstärktes Reinigen und Desinfizieren

–         Dienstleistung mit erhöhter Infektionsgefährdung (Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege) sind zu unterlassen

–         Kunden müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen

–         Kunden müssen wirkungsvoll über die geforderten Schutzmaßnahmen sowie zu persönlichen und organisatorischen Hygieneregeln (wie Abstandsgebot, Händereinigung, Einschränkungen bei bestimmten Dienstleistungen, die Nutzungspflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung, keinen Zutritt bei Symptomen einer Infektion der Atemwege oder Fieber sowie Husten- und Nies-Etikette) informiert werden z. B. durch Aushänge und Informationsgespräche, siehe https://www.infektionsschutz.de/ 

Die vollständige Branchenregelung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gibt es auf der Webseite unter: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/Branchenregelungen_Friseurhandwerk.pdf

 

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