Fristverlängerung für den Abbau von Kalkstein im Steinbruch
Buchenau unter strengen Auflagen zur Sicherstellung der Rekultivierung

Seit den 1920er Jahren wird im Steinbruch Buchenau Kalkstein abgebaut. Seit derselben Zeit ist die Ortslage Buchenau überwiegend industriell geprägt, zunächst durch die Solvay-Werke, später einem Betriebsteil des Automobilwerkes Eisenach und in den letzten Jahren durch die ATP-Klebetechnik und den Steinbruchbetrieb der Fa. Beisheim, den diese zu Beginn der 1990er Jahre übernommen hat.

Dass die Anlieger in Buchenau von Verkehrslärm des Steinbruches belastet sind, ist unstrittig. Dass sie an einem schnellstmöglichen Ende aller Aktivitäten im Steinbruch interessiert sind, ebenso wie die Anwohner des Creuzburger Ortsteils Ebenau, die dem Sprengbetrieb des Steinbruches über Jahre ausgesetzt waren, ist verständlich.

Entsprechend froh waren die Betroffenen, dass mit der Festsetzung des Naturschutzgebietes «Klosterholz und Nordmannssteine» der 31.12.2013 als Ende des Tagebaues festgeschrieben wurde. Mit Sorge sehen die Betroffenen nun einer möglichen Verlängerung entgegen, die ein Jahr mehr Staub und Lärm besorgen lässt.

Die Betreiber des Steinbruches haben nachgewiesen, dass vorwiegend auf Grund wochenlanger Überflutung des Steinbruches im Juni diesen Jahres bei dem Hochwasser, das den gesamten Wartburgkreis empfindlich getroffen hat, es nicht zu schaffen war, bis zum 31.12.2013 den Abbau sinnvoll zu beenden und den Steinbruch vollständig zu rekultivieren.

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Wie das Gelände nach Ende der Kalksteingewinnung aussehen sollte, darüber haben Naturschutzexperten und -behörden bereits seit den 1990er Jahren beraten. Um das Ziel einer Einpassung des Areals in das Landschaftsbild und die Entwicklung wertvoller Biotopverbundflächen in unmittelbarer Nähe zum Klosterholz und den Nordmannssteinen zu erreichen, Lebensräume für geschützte Tier- und Pflanzenarten auch in unmittelbarer Nähe zum Flora-Fauna-Habitat der Werraaue zu erreichen, wurde der bestehende Steinbruch 1995 in das Naturschutzgebiet «Klosterholz und Nordmannssteine» mit aufgenommen, mit der ausdrücklichen Zielstellung «das Gelände des Steinbruches in das […] Landschaftsbild einzupassen und durch gezielte Maßnahmen […] die Werraaue mit dem angrenzenden Altarm bei Buchenau an das Naturschutzgebiet anzubinden».

Nur aus diesem Grunde wurde die Fläche des Steinbruches von der Oberen Naturschutzbehörde überhaupt in das NSG einbezogen. Dieses Ziel würde nach fachlicher und rechtlicher Einschätzung der Naturschutzbehörde dauerhaft verfehlt werden, wenn der Abschlussbetriebsplan bezüglich der Gestaltung der Steinbruchsohle nicht umgesetzt würde.

Ein Konzept, wie der Abbau naturverträglich fortgeführt und abgeschlossen werden und die Zielstellung erreicht werden kann, wurde von Naturschutzbehörden und -verbänden erarbeitet und floss in den Abschlussbetriebsplan des Steinbruches ein. Dieses Konzept sah einen wesentlich umfangreicheren Abbau von Kalkstein vor und als naturverträglich an, als er nun bis zum 31.12.2014 erfolgen wird. Bei der ausschließlich zeitlichen Verschiebung der vorgesehenen Arbeiten handelt es sich nicht um einen über das bereits genehmigte Maß hinausgehenden Eingriff in Natur und Landschaft. Die noch durchzuführenden Spreng-, Abbau- und Erdarbeiten im Geltungsbereich der Naturschutzgebietsverordnung wurden hinsichtlich ihrer Zulässigkeit bereits im Rahmen der Abschlussbetriebsplanung naturschutzfachlich und -rechtlich geprüft und bejaht. Die Naturschutzbehörde hat im Vorfeld ihrer Entscheidung die nach dem Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Verbände beteiligt, welche keine Einwände erhoben bzw. ausdrücklich die Auffassung der Behörde bestätigten. Insbesondere die hier unmittelbar betroffenen BUND Kreisverband Eisenach und der Arbeitskreis Heimische Orchideen, die das Vorhaben seit Jahren eng begleitet haben, sprachen sich für die beantragte Fristverlängerung aus, und sahen den Abschluss der Rekultivierung ans vordringliches Ziel an.

Nach Prüfung aller Argumente, auch derer, die gegen eine Verlängerung sprachen, war durch die Behörde die Ausnahmegenehmigung unter strikter Befristung und strengen Auflagen in pflichtgemäßem Ermessen zu erteilen. Durch die Androhung von Zwangsmitteln wurde hierbei sichergestellt, dass die Rekultivierung bis Ende 2014 endgültig und vollständig umgesetzt wird.
Landrat Reinhard Krebs wird der Bürgerinitiative, die sich zu diesem Anliegen gebildet hat, ein Gespräch zur weiteren Erörterung anbieten.

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