Fusion Stadt Eisenach und Wartburgkreis: Gesetzentwurf liegt ab Montag öffentlich aus

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Erinnerung – Der Gesetzentwurf zur Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis wird in Eisenach ab Montag, 15. Oktober, bis zum 13. November öffentlich ausgelegt. Die Eisenacher Einwohner sind zur Beteiligung aufgerufen und können ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf einreichen. Informationen zum Thema Fusion, Gesetzentwurf und Zukunftsvertrag sind auch online verfügbar. Am 1. November findet zudem eine Einwohnerversammlung statt.

• Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Rückkreisung der Stadt Eisenach ist erreicht. Ab dem 15. Oktober wird der Gesetzentwurf zur freiwilligen Neugliederung öffentlich ausgelegt. Der Gesetzentwurf wird bis zum 13. November im Bürgerbüro der Stadt Eisenach (Markt 22, Erdgeschoss) zu folgenden Zeiten einsehbar sein: Montag 8 bis 16 Uhr, Dienstag 8 bis 18 Uhr, Mittwoch 8 bis 13 Uhr, Donnerstag 7 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 16 Uhr und Samstag 9 bis 12 Uhr. Das Gesetz kann direkt im Bürgerbüro gelesen werden, es werden mehrere Exemplare ausgelegt.

• Wer sich in Ruhe zuhause informieren möchte, kann die Internetseite eisenach.de/fusion aufrufen und findet dort alle wichtigen Hinweise und Dokumente. Die Informationen reichen von einem Kurzüberblick zum Thema Fusion, einer Übersicht der wichtigen Diskussionsinhalte, Angaben zum Zukunftsvertrag bis hin zum Gesetzentwurf. Wer im Anschluss noch weitere Fragen hat, kann per E-Mail fusion@eisenach.de Kontakt zur Stadtverwaltung aufnehmen.

• Außerdem informiert ein Flyer über das Thema Rückkreisung und Gesetzesauslegung. Der Flyer wird ebenfalls ab Montag unter anderem im Bürgerbüro und anderen städtischen Einrichtungen zum Mitnehmen ausliegen.

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