Gebietsreform: Nein aus Eisenach

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zu geplanter Fusion des Wartburgkreises mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Die von Innenminister Dr. Holger Poppenhäger heute vorgestellten Pläne zur Gebietsreform sorgen für Kritik in Eisenach. Geplant ist, dass der Wartburgkreis mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen fusioniert und Bad Salzungen Kreisstadt wird. Oberbürgermeisterin Katja Wolf lehnt dies konsequent ab.

Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf positioniert sich deutlich zu den heute von Innenminister Dr. Holger Poppenhäger vorgelegten Plänen zur Gebietsreform. Diese weichen stark von den bisher kommunizierten Inhalten ab. Vorgesehen ist, so stellte es Poppenhäger heute der Öffentlichkeit vor, dass der Wartburgkreis mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen fusionieren soll. Kreisstadt soll Bad Salzungen werden.

Wir geben uns damit unter keinen Umständen zufrieden, kommentierte Katja Wolf die Pläne.

Für die Stadt Eisenach sind die vorgenommenen Veränderungen des Innenministers eine Diskussionsgrundlage, über die es zu reden gilt. Einer angedachten Fusion von Wartburgkreis und Landkreis Schmalkalden-Meiningen erteilte sie eine klare Absage.

Wir wollen das nicht, so die Oberbürgermeisterin mit Verweis auf eine bereits erfolgte Debatte zu diesen Fusionsideen im Eisenacher Stadtrat.

Die Stadtratsmitglieder hatten mit großer Mehrheit einen eingebrachten Beschluss über eine mögliche Fusion zwischen Wartburgkreis und Landkreis Schmalkalden-Meiningen abgelehnt. Zudem würde dieses Modell die seit 2012 geführten freiwilligen Rückkreisungsgespräche mit dem Wartburgkreis konterkarieren.

Neuerungen präsentierte Innenminister Poppenhäger auch beim Thema kreisfreie Städte. Anstelle von zwei soll es vier kreisfreie Städte geben: Weimar, Gera, Jena und Erfurt.

Die Argumente, die der Minister für eine Kreisfreiheit zugunsten Weimars und Geras verwendet, gelten genauso für Eisenach, sagt Katja Wolf.

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Im Gegensatz zu Weimar und Gera weist Eisenach eine unterdurchschnittliche Verschuldung auf. Weimar und Gera gehören hier zur negativen Spitze in Thüringen. Das Einkommen der privaten Haushalte in Weimar rangiert im Thüringenvergleich am unteren Ende, während Eisenach im Mittelfeld das Niveau von Gera erreicht. Auch bei der Bevölkerungsentwicklung muss sich Eisenach nicht hinter Weimar verstecken.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Kennziffern, die als Begründung für die Kreisfreiheit von Weimar und Gera herangezogen werden, auch auf Eisenach zutreffen. Hier sollte der Innenminister nochmals seine Argumente schärfen, will er keine Niederlage vor dem Verfassungsgericht riskieren, warnt die Eisenacher Oberbürgermeisterin.

Fraglich bleibt aus Sicht der Oberbürgermeisterin auch, wie die dauerhafte Leistungsfähigkeit insbesondere von Gera gesichert werden soll. Entgegen der bisherigen Verweigerungshaltung von Gera habe die Stadt Eisenach bei der Konsolidierung ihrer Finanzen die Hausaufgaben gemacht. Die Bevölkerung habe bisweilen schmerzhafte Einschnitte hinnehmen müssen.

Sollten jetzt andere Städte dafür belohnt werden, sich dringend notwendigen Reformen zu entziehen, während Eisenach inzwischen als Musterschüler für Haushaltskonsolidierung gilt, wäre das eine klare Ansage des Landes an die kommunale Ebene, sich künftig sämtlichen Anstrengungen zu verweigern. Das kann nicht im Interesse des Kommunalministers sein, betont Katja Wolf.

Katja Wolf macht sich weiterhin für Eisenach als Sitz der Kreisstadt stark.

Eisenach ist das politische, wirtschaftliche, touristische, kulturelle und soziale Zentrum in Westthüringen. Eine Schwächung der Stadt, wozu eine Nichtzuerkennung des Kreisstadtstatus zählt, würde die gesamte Region schwächen, sagt sie.

Außerdem erinnert die Oberbürgermeisterin daran, dass Eisenach die einzige kreisfreie Stadt in Thüringen und allen anderen Ländern ist, in denen jüngst eine Gebietsreform vollzogen wurde oder derzeit vorbereitet wird, die freiwillig bereit ist, die Kreisfreiheit aufzugeben.

Dieser Bereitschaft wird nicht Rechnung getragen, so Katja Wolf.

So geht es weiter
Eisenachs Oberbürgermeisterin hofft auf eine Nachbesserung der vorgelegten Pläne. Mit dem formellen ersten Kabinettsdurchgang wird das Anhörungsverfahren der Landesregierung eingeleitet. Das Anhörungsverfahren dauert rund sechs bis acht Wochen. Danach befasst sich das Kabinett im zweiten Durchgang mit dem Gesetzentwurf, der anschließend dem Landtag zugeleitet wird. Der Landtag berät den Entwurf ebenfalls in Anhörungsverfahren und beschließt danach das Gesetz in der vorgelegten oder einer geänderten Fassung. Dies dürfte im Dezember 2017 der Fall sein.

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