Gebietsreform: Rot-Rot-Grün ist in Thüringen gescheitert

Mit der Entscheidung, Klage gegen den von fast 50.000 Thüringer Bürgern unterzeichneten Bürgerantrag einzureichen, hat Ramelows Regierung jede Chance auf eine vernünftige Lösung im Konflikt um die Gebietsreform und das umstrittene Vorschaltgesetz vertan. Rot-Rot-Grün hat aus Steuermitteln Gefälligkeitsgutachten erstellen lassen, deren Ergebnisse im höchsten Maße zweifelhaft sind! Wie unglaubwürdig und verlogen ist eine Regierung, die vorgibt, für mehr Bürgerbeteiligung einzutreten, und dann, wenn dieses Recht vom Volk genutzt wird, dagegen klagt. Nach Artikel 45 der Thüringer Verfassung geht alle Staatsgewalt vom Volke aus.

Es verwirklicht seinen Willen durch Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheid.

Das muss auch eine linksgeführte Landesregierung akzeptieren, und sie muss verfassungsgemäß danach handeln. Wenn sie jetzt versucht, das Recht auf direkte Demokratie durch eine Klage auszuhebeln, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er damit jede Möglichkeit verspielt hat, eine vernünftige Lösung in der Sache zu erreichen. Lediglich Bürgeranträge zum Landeshaushalt, zu Dienst und Versorgungsbezügen, Abgaben und Personalentscheidungen sind nach Art. 68 Thüri9nger Verfassung unzulässig! Der Bürgerantrag richtet sich aber nicht wie von Ramelow behauptet gegen den Landeshaushalt sondern gegen die Gebietsreform. Dass das Vorschaltgesetz am Rande auch Subventionen für freiwillige Zusammenschlüsse enthält, ändert nichts an der Zulässigkeit des Bürgerantrages. Die hat der Landtagspräsident des Thüringer Landtages, Cristian Carius, in seiner Zulassung des Antrages auch richtig erkannt!  Die Rot-Rot-Grüne Landesregierung ist nunmehr endgültig politisch gescheitert. Sie hat mit ihrer Klage dem Freistaat Thüringen einen Bärendienst erwiesen!

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