Gebührensatzung für Sportstätten ist gültig: Regelung für freie Schulen in Arbeit

Das Landesverwaltungsamt Weimar hat die Benutzungssatzung und die Gebührensatzung für Sportstätten der Stadt Eisenach geprüft. „Ein Hinweis, dass die Satzungen gegen das Thüringer Sport Fördergesetz verstoßen, kann nicht ausgemacht werden“, heißt es in einem Schreiben aus Weimar. Bestätigt wird auch, dass die Stadt Träger von Schulen an den Kosten für die Nutzung von Sporteinrichtungen beteiligen kann. Über dieses Ergebnis hat Andreas Ludwig (Dezernent für Bauwesen und Umwelt) die Schulleiter der freien Schulen informiert.

Weil die Schulen in freier Trägerschaft – in Eisenach sind das die Evangelische Grundschule, das Martin-Luther-Gymnasium und die Waldorfschule – für ihren Schulsport und Sportfeste nicht über ausreichende eigene Anlagen verfügen, nutzen sie auch städtische Sporthallen und das Stadion. Anstelle eigene Anlagen zu unterhalten, zahlen sie je nach genutzter städtischer Sporthalle eine Gebühr. Einige Beispiele: Die Werner-Seelenbinder-Halle kostet gemäß der geltenden Gebührensatzung 19 Euro je Stunde, die Friedrich-Ludwig-Jahn-Sporthalle 29 Euro je Stunde und das Wartburgstadion 110 Euro pro Stunde. „Die Frage, ob es rechtmäßig ist, beim Thema Schulsport von den freien Schulen Gebühren zu verlangen oder nicht, ist jetzt geklärt“, sagt Andreas Ludwig. „Wir wenden unsere Satzung rechtskonform an.“

Um den freien Schulen Planungssicherheit zu geben, werden auf Grundlage der Satzung weitere Gespräche über die Details geführt.