Gefährdung durch die Klassische Geflügelpest

In einer Reihe von Ländern Südostasiens, Korea, Indonesien, Vietnam, Japan, Thailand, Kambodscha, China, Laos, Malaysia sowie Russland und Kasachstan ist, verursacht durch ein hochpathogenes Virus die Klassische Geflügelpest, auch als Vogelgrippe bezeichnet, aufgetreten.

Die letzten Fälle in der EU sind 2003 in Deutschland, Belgien und Niederlanden festgestellt worden. Im Rahmen dieser Bekämpfung wurden damals 30 Mio. Stück Geflügel getötet. Auf Grund der hohen wirtschaftlichen Schäden sind eine Reihe von Schutzmaßnahmen durchzusetzen.

An die gesetzlich bestehende Meldepflicht an die zuständige Behörde (Landwirtschaftsamt Eisenach) bei der Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern und Wachteln wird wiederholt hingewiesen. Das gilt auch für Kleinstbestände.

Alle weiteren Maßnahmen sind Aufgaben des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Wartburgkreises.

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Die größte Gefahr für die Einschleppung des Virus ist der illegale Tierhandel. Deshalb werden risikoorientierte Kontrollen erfolgen. Bei Reisen in die oben genannten Länder sind Kontakte zu Geflügel und Geflügelmärkten zu unterlassen. Geflügelfleisch und Geflügelprodukte sollen nur in gekochtem oder durchgebratenem Zustand verzehrt werden. Reisenden ist es verboten, aus den betroffenen Ländern Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Federn und andere Produkte von Geflügel sowie unbehandelte Jagdtrophäen in die EU einzuführen.

Eine weitere Gefahr stellen Zugvögel dar. Dazu ist eine Eilverordnung des Bundes vorbereitet, auf deren Grundlage kurzfristig die Stallhaltung von Geflügel für mehrere Monate angeordnet werden kann. Besonders gefährdet sind Gänse- und Entenhaltungen.
Hier sind bereits jetzt Vorkehrungen zu schaffen, dass in diesen Anlagen die Futterplätze vor Wildvögeln geschützt werden können.

Auf die in der Geflügelpestverordnung festgelegten Forderungen wird ebenfalls nochmals hingewiesen. Jeder Halter von Geflügel hat, unabhängig von der Bestandsgröße, ein Register zu führen, in das die in der genannten Verordnung geforderten Daten aktuell einzutragen sind. Insbesondere wird auf Geflügelverluste hingewiesen. Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste auf von mindestens drei Tieren bei einer Bestandgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als 2 % des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren oder kommt es zu einer erheblichen Verminderung der Legeleistung, so hat der Besitzer unverzüglich einen Tierarzt hinzuzuziehen. Gemeinsam mit unserer Behörde wird eine gezielte Diagnostik eingeleitet.

Eine Ansteckung des Menschen durch das aviäre Influenzavirus ist bei engem Tierkontakt möglich. Deshalb ist ein frühzeitiges Erkennen der Seuche von größter Bedeutung, so dass durch sofortige Bekämpfungsmaßnahmen, verbunden mit einer intensiven Reinigung und Desinfektion Infektionen des Menschen weitestgehend ausgeschlossen werden können.

Für Anfragen steht der Fachdienst Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes des Wartburgkreises zur Verfügung.

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