Geld für Haushalte der Landkreise und Kommunen in Aussicht

Bewilligung von Bedarfszuweisungen beginnt

Innenminister Dr. Holger Poppenhäger und der Präsident des Landesverwaltungsamtes Frank Roßner unterrichteten am Freitag (4. September 2015) über den Stand der beim Landesverwaltungsamt anhängigen Antragsverfahren zur Bewilligung von Bedarfszuweisungen.

Ich bin froh, dass nun mit der abschließenden Bescheidung der Anträge begonnen wird, da die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden dringend die Landesmittel brauchen,

erklärte Minister Poppenhäger. Die zum Teil schwierige finanzielle Situation einiger Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden mache die Unterstützung der Landesregierung erforderlich, so Poppenhäger, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften wiederherzustellen und die Haushaltssituation dauerhaft zu verbessern.

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Neben den bereits bewilligten Bedarfszuweisungen für die Gemeinde Masserberg in Höhe von 450.000 € werden in den kommenden Tagen die Anträge des Landkreises Unstrut-Hainich (ca.  9 Mio. €), des Landkreises Nordhausen (ca. 4 Mio. €), der Stadt Gera (ca. 7 Mio. €), der Stadt Suhl (ca. 8,8 Mio. €) sowie der Kommunen Lichte (SLF – ca. 1,3 Mio. €), Reichmannsdorf (SLF – ca. 0,7 Mio. €), Neustadt/ Südharz  (NDH – ca. 0,2 Mio. €) und Roßleben (KYF – ca. 0,6 Mio. €) verbeschieden werden. Präsident Roßner betonte, dass auch die übrigen Anträge zügig geprüft und beschieden werden. Der Antrag der Stadt Eisenach z.B. sei auf gutem Weg. Dort stünden noch die für das Verfahren erforderlichen Stadtratsbeschlüsse aus, erklärte Roßner.

Die Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Bedarfszuweisungen in der Fassung vom 22. Juni 2015 wurden grundlegend überarbeitet. Der inhaltliche Schwerpunkt der Überarbeitung lag in der konsequenten Umsetzung des Grundsatzes der kommunalen Selbstverwaltung. Erreicht wird dies mit der Betonung des haushaltsrechtlichen Gesamtdeckungsprinzips. Das heißt, dass die Kommunen selbst entscheiden können, auf welche Weise sie ihre Haushaltsprobleme beheben.

Ausschlaggebend ist allein, dass die Kommunen ernsthafte Konsolidierungsbemühungen mit dem Ziel der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft unternehmen,

betonte der Minister. Der Haushaltsansatz 2015 sieht für dieses Programm aus dem Landesausgleichsstock ca. 64 Mio. € vor.