Gemeinden sollen und müssen Gespräche weiterführen – Leitbild der Landesregierung gilt

Die Verunsicherung nach der Aufhebung des Vorschaltgesetzes scheint in einigen Gemeinden doch sehr groß zu sein. Daher führt die Landtagsabgeordnete Anja Müller (LINKE) aus:

Sowohl die Landesregierung als auch die drei Regierungsfraktionen haben erklärt, dass die Gemeindegebietsreform zügig fortgeführt wird. Das Verfassungsgericht hat die inhaltlichen Vorgaben des Vorschaltgesetzes, gesondert als zulässig erklärt.

Da das Verfassungsgericht erklärte, dass ein Leitbild, welches die Landesregierung am 15.12.2015 beschloss, ausreichend ist, gelten nun die Regelungen aus diesem Leitbild. Die Vorgaben aus dem Leitbild sind nahezu identisch mit dem Vorgaben aus dem Vorschaltgesetz. Darüber hinaus beinhaltet das Leitbild auch die Stärkung der zentralen Orte, die Ausweisung aller neuen Gemeinden als zentrale Orte, die Aufhebung der Verwaltungsgemeinschaften und die überkreislichen Gemeindeneugliederungen.

Da die Freiwilligkeitsphase bereits seit 1. Juli 1994 auf Grundlage der Thüringer Kommunalordnung in Kraft ist und die durch das Vorschaltgesetz geregelte Befristung nun aufgehoben ist, läuft die Freiwilligkeitsphase nun so lange, wie der Landtag durch Gesetz eine Gemeindeneugliederung in Kraft setzt. Der diesbezügliche Gesetzesentwurf ist für das 2. Quartal 2018 angekündigt, so Müller.

Die zugesagten 155 Millionen Euro Fusionsprämien und Strukturbeihilfen müssen nun durch eine neue Gesetzeslage als Leistungsanspruch für die Gemeinden rechtlich gesichert werden. Dies soll durch ein gesondertes Leistungsgesetz, als Artikel im ersten Gemeindeneugliederungsgesetz oder im Doppelhaushalt 2018/19 erfolgen. Das hat der Innenminister sowie die Finanzministerin öffentlich zugesichert. Weiterhin wollen die Regierungskoalitionen die Zustimmungspflicht von Verwaltungsgemeinschaften wieder durch ein Gesetz aufheben.

Auch wurde im Vorschaltgesetz die Rechte der Ortschaften und Ortsteile erheblich erweitert. Leider sind diese Neuregelungen durch die Nichtigkeit des Vorschaltgesetzes zunächst wieder aufgehoben worden und sollen durch die Regierungskoalitionen durch ein neues Gesetz wieder in Kraft gesetzt werden.

In vielen Gemeinden haben konstruktive Gespräche zur Gemeindeneugliederung stattgefunden, diese dürfen und sollen nicht abbrechen, denn auch das Verfassungsgericht hat nicht das „Ob“ in Frage gestellt, sondern sich mit der Frage des „Wie“ auseinandergesetzt, so Müller abschließend.

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