Gerüchte über Tuberkulose in Asylbewerberheimen

Entgegen den aktuell kursierenden Gerüchten gibt es weder im Asylbewerberheim Wenigenlupnitz noch in Gerstungen bei Bewohnern oder Mitarbeitern Fälle von ansteckender Tuberkulose.

Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch Tuberkulosebakterien hervorgerufen wird (medizinischer Name: Mycobacterium tuberculosis). Ansteckend ist nur die offene Form der Tuberkulose – die Lungentuberkulose. Andere Formen, die im Blut nachgewiesen werden können und die zum Beispiel die Haut oder die Leber betreffen können, sind nicht ansteckend.

Die Ansteckung mit Lungentuberkulosebakterien erfolgt über die Atemwege von Mensch zu Mensch. Ein Ansteckungsrisiko besteht bei Familienangehörigen oder bei einem häufigen Kontakt über acht Stunden Dauer.

Eine behandlungsbedürftige Tuberkulose ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Sollte es sich um eine ansteckungsfähige Erkrankung handeln, erfragt das Gesundheitsamt nach der Meldung die Personen, mit denen der/die Erkrankte intensiven Kontakt über einen längeren Zeitraum hatte. Diese Personen fordert das Gesundheitsamt auf, sich untersuchen zu lassen (Umgebungsuntersuchung). Ein neues Testverfahren ist der IGRA, der aus einer Blutprobe bestimmt wird. Überschreitet der im Labor bestimmte Wert einen Grenzwert, wird er als positiv gewertet. Sollte eines der beiden Testverfahren ein positives Ergebnis zeigen, heißt es aber noch nicht, dass eine Erkrankung vorliegt oder der Patient gar ansteckend wäre. Eine behandlungsbedürftige Tuberkulose sollte jedoch in diesem Fall sorgfältig mit weiteren Untersuchungen ausgeschlossen werden (Röntgenaufnahme der Lunge).

Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und der Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber werden regelmäßig arbeitsmedizinisch nach Arbeitsschutzgesetz untersucht und bei bestimmten Risikogruppen, z. B. Sozialarbeitern, werden Tuberkulosetests durchgeführt.

Die Flüchtlinge, die dem Wartburgkreis aus Eisenberg oder Suhl zugewiesen werden, wurden dort bereits auf ansteckende Krankheiten getestet und sofern notwendig bereits therapiert. Die Therapie wird weiter fortgesetzt unter der Kontrolle der Fachärzte für Tbc-Erkrankungen. Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste helfen dabei, dass die verschriebenen Medikamente regelmäßig eingenommen werden. Die Einhaltung der durch das Gesundheitsamt empfohlenen Hygienemaßnahmen wird durch den Pflegedienst und die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes regelmäßig kontrolliert.

Das örtliche Gesundheitsamt steht gern für Rückfragen und weitere Beratung zur Verfügung.

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