Girokonto bietet ab Januar 2012 keinen Schutz mehr vor Pfändung

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und die Verbraucherzentrale Thüringen machen darauf aufmerksam, dass Schuldnerinnen und Schuldner bis spätestens 27. Dezember 2011 ihr Girokonto bei ihrem Kreditinstitut per Antrag in ein Pfändungsschutzkonto – ein so genanntes P-Konto – umwandeln lassen sollten.

Verschuldete Verbraucher haben dadurch die Möglichkeit, weiterhin laufende Rechnungen zu begleichen, beispielsweise für Miete oder Energie. Das normale Girokonto bietet ab 1. Januar 2012 keinen Schutz mehr vor Pfändung. Selbst Sozialleistungen und Kindergeld sind dort nicht mehr geschützt. Gläubiger haben dann ohne Einschränkung Zugriff auf alle Einkünfte.

Da die Umwandlung nicht automatisch erfolgt, müssen Betroffene selbst aktiv werden. Sie sollten bei ihrem Kreditinstitut einen entsprechenden Antrag stellen und so ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Dies empfiehlt sich auch, wenn das Konto schon gepfändet wird. Die Umwandlung darf nichts kosten und maximal vier Geschäftstage dauern.

Auf einem P-Konto werden automatisch alle Einkünfte bis zu einem Betrag von monatlich 1.028,89 Euro vor Gläubigern gesichert. Bei Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen kann dieser Betrag auch höher sein. Dabei ist es egal, ob das Geld aus Arbeitseinkommen, Sozialleistungen oder sonstigen Einkünften stammt. Anders als bei normalen Girokonten kann das P-Konto nicht als Gemeinschaftskonto mehrerer Kontoinhaber, sondern nur als Einzelkonto geführt werden. Für die Kontoführung kann die Bank ein angemessenes Entgelt verlangen. Ist die Gebühr höher als für ein nicht gepfändetes Girokonto, sollten Betroffene die Verbraucherzentrale Thüringen oder eine Schuldnerberatungsstelle informieren. In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Geldinstitute wegen überhöhter Kosten für die Führung eines P-Kontos abgemahnt.