Glasfaser kurz erklärt: Fragen und Antworten zum Breitbandausbau

In jüngster Zeit erreichen die Stadt Eisenach vermehrt Fragen zum Breitbandausbau im Stadtgebiet. Hintergrund hierfür ist unter anderem die Aktivität eines privaten Investors, der einen eigenen Ausbau in Eisenach verfolgt. Aber auch der städtische Breitbandausbau schreitet voran und sorgt kontinuierlich für Bautätigkeit in Eisenach und den Ortsteilen. Hier ein Überblick über häufig gestellte Fragen aus der Bevölkerung:

Was sind die Vorteile von Glasfaser?

Glasfaserleitungen sind physikalisch bedingt das schnellste Übertragungsmedium. Denn hier bewegen sich die Daten mit Lichtgeschwindigkeit durch das Netz – aktuell mit bis zu 1 Gbit/s. Es gibt keine Qualitätsverluste durch äußere Einflüsse wie Kälte, Feuchtigkeit oder Magnetfelder. Glasfasernetze benötigen zudem viel weniger Energie für den Datenstrom als ein Kupfernetz und erzeugen keine elektromagnetischen Strahlungen.

Auf welche Einschränkungen muss man sich einstellen?

Für die Herstellung der Glasfaseranschlüsse ist die Erstellung eines komplett neuen Versorgungsnetzes erforderlich. Das bedeutet, dass in den Straßenzügen in der Regel beidseitige Verteilersysteme in einem offenen Graben verlegt werden müssen. Diese Tiefbauarbeiten werden mit den verantwortlichen Stellen der Stadtverwaltung abgestimmt, um die Behinderung für Anwohner und den laufenden und ruhenden Verkehr auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Belastungen für die Anwohner werden so gering wie möglich gehalten. Gearbeitet wird in der Regel montags bis freitags von ca. 7 Uhr bis 17 Uhr. Um die Arbeiten zügig abzuschließen, wird in Ausnahmefällen auch länger und samstags gearbeitet. Zum Parken: Stellflächen werden schnellstmöglich wieder freigegeben. Während in einer Straße gebaut wird, können für wenige Tage Parkplätze wegfallen. Bürger können den zügigen Baufortschritt unterstützen, indem sie die Parkverbote beachten. Zeitweise müssen Umwege in Kauf genommen werden. Auch mit Lärmentwicklung und verschmutzten Wegen ist zu rechnen. Großflächige Verschmutzungen werden selbstverständlich mit dem Abräumen der Baustelle entfernt.

Wie lange dauern die Arbeiten in einer Straße?

Eine allgemeingültige Aussage zur Dauer der Bauarbeiten ist schwierig, da der Baufortschritt sehr stark von den örtlichen Gegebenheiten und nicht zuletzt dem Wetter abhängig ist. Der Bauablauf wird durch die bauausführende Firma festgelegt. Ziel ist es, möglichst viele Arbeiten als Tagesbaustellen zu erledigen. Das sind Arbeitsstellen von kurzer Dauer, die jeden Abend geräumt werden – was heute aufgemacht wird, ist morgen wieder zu. Diese Tagesbaustellen können bis zu fünf Werktage bestehen bleiben. Oberflächen werden provisorisch hergestellt, bis die Baustelle endgültig verschlossen wird. Nicht immer ist für Außenstehende ersichtlich, warum es zu Verzögerungen kommt. Manchmal liegt die Ursache unter dem Pflaster, weil zum Beispiel andere Leitungen gefunden werden.

Wann werden Parkverbote eingerichtet?

Parkverbotsschilder werden nach Anordnung des Fachdienstes Ordnungsrecht aufgestellt. In der Regel sind das etwa vier Tage vor Beginn der Arbeiten. Das Verbot ist jeweils für die Dauer der Arbeiten vor Ort gültig. Bis zum Start der Arbeiten können die Parkplätze noch genutzt werden.

Die Situation mit den teilweise schwierigen Parkverhältnissen in den Stadtteilen Eisenachs ist bekannt, daher werden die Parkverbote jeweils nur für wenige Tage angeordnet und schnellstmöglich wieder aufgehoben. Ein Hinweis dazu: Wenn Oberflächen neu hergestellt sind, benötigen sie einige Zeit zum Aushärten, bevor wieder Pkw darauf geparkt werden können. Bürger können den zügigen Baufortschritt unterstützen, indem sie die Parkverbote beachten und ihren Pkw rechtzeitig umparken. Dafür im Voraus herzlichen Dank!

Was regelt ein Gestattungsvertrag?

Mit dem Gestattungsvertrag gibt der Grundstückseigentümer sein Einverständnis, dass sein Grundstück oder Gebäude an das Glasfasernetz angeschlossen wird.

Wer darf den Gestattungsvertrag unterzeichnen?

Der Gestattungsvertrag muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer oder einem beauftragten Vertreter unterschrieben werden. Der Mieter ist nicht unterschriftsberechtigt.

Bedeutet eine Unterzeichnung des Gestattungsvertrags auch, dass ich den Glasfaseranschluss beauftrage?

Nein. Mit der Unterschrift bestätigt der Eigentümer lediglich, dass die technischen Voraussetzungen für den Glasfaserausbau geschaffen werden dürfen.

Übernimmt die Stadt die Kosten für Hausanschlüsse?

Nein. Die Stadt Eisenach übernimmt weder die Kosten für die Hausanschlüssen beim städtischen Breitbandausbau noch beim Ausbau privater Investoren.

Wer ist der Provider beim städtischen Breitbandausbau?

Das stadteigene Glasfasernetz hat die Thüringer Netkom gepachtet. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Hauseigentümer zwangsläufig Kunden der Thüringer Netkom werden müssen. Es handelt sich um Open Access (offener Netzzugang), wodurch eine größere Anbieterauswahl möglich ist.

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Gilt das für alle Anschlüsse, die über den städtischen Breitbandausbau realisiert werden?

Nein. Auf der Internetseite des städtischen Breitbandausbaus ist eine Karte zu finden, auf der alle Adresspunkte des städtischen Ausbaus hinterlegt sind: https://www.breitband-eisenach.de/projekt/. Bei rot, blau oder grau hinterlegten Adresspunkten handelt es sich um einen offenen Netzzugang wie oben beschrieben. Dieses Verfahren bietet eine größere Anbieterauswahl und stellt den Wettbewerb sicher. Adresspunkte, die gelb hinterlegt sind, können derzeit ausschließlich mit der Thüringer Netkom als Provider erschlossen werden. Hintergrund hierfür sind Kriterien der Förderprogramme. Wichtig ist, dass bei allen Adresspunkten des städtischen Breitbandausbaus – egal welche Farbe – die Thüringer Netkom als Ansprechpartner zur Verfügung steht und weiterführende Fragen beantwortet. Den Kontakt hierfür finden Sie hier: https://www.breitband-eisenach.de/kontakt/.

Werden alle Grundstücke in Eisenach ans städtische Glasfasernetz angeschlossen?

Nein. Angebunden werden nur die Bereiche, die als unterversorgt gelten. Dies ist eine Voraussetzung für den Erhalt umfangreicher Fördergelder, die sowohl der Freistaat Thüringen als auch der Bund in den städtischen Breitbandausbau investieren. Die Definition der Förderfähigkeit wird aber laufend angepasst, sodass bisher nicht beachtete Adressen in einem neuen Verfahren durchaus gefördert werden können.

Was gilt aktuell als förderfähig?

In den Genuss von Fördermitteln können Adresspunkte nur dann gelangen, wenn durch ein Markterkundungsverfahren verbindlich ein Marktversagen festgestellt wurde. Das bedeutet, dass nicht damit gerechnet werden kann, dass ein Anbieter auf eigene Kosten ausbaut. Die maßgeblichen Aufgreifschwellen für die Förderfähigkeit liegen inzwischen bei 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload. Nicht förderfähig sind Gebiete, in denen bereits zwei Netze vorhanden sind, die mindestens eine Downloadgeschwindigkeit von 100 Mbit/s zur Verfügung stellen oder voraussichtlich zur Verfügung stellen werden. Nicht förderfähig sind weiterhin Kabelgebiete, die mit mindestens dem Standard Docsis 3.1 ausgestattet sind oder deren Aufrüstung auf Docsis 3.1 innerhalb von zwölf Monaten ankündigt wird.

Mit welchen Bauarbeiten muss gerechnet werden, wenn ein Breitbandanschluss verlegt wird?

Um den Glasfaseranschluss in einer Immobilie zu installieren, bedarf es einiger Baumaßnahmen zu der und in die Immobilie. Hierzu gehören die Hauszuführung, die Hauseinführung und die Hausverkabelung.

Was bedeutet Hauszuführung?

Die Zuführung von der Straße zum Haus besteht aus einem Leerrohr, durch das ein Glasfaserkabel eingeblasen wird. Die Zuführung wird grundsätzlich unterirdisch verlegt. Die Verlegung wird mit dem Eigentümer vor Ort besprochen.

Was bedeutet Hauseinführung?

Das Glasfaserkabel wird durch eine Einführung in den Keller oder Hausanschlussraum gelegt, diese wird wasser- und gasdicht verschlossen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass um die Hauseinführung herum ausreichend Platz für die Installation des Hausanschlusspunktes zur Verfügung steht. Die genauen Abmessungen werden vor Ort mit dem Eigentümer oder dessen Vertreter besprochen.

Was bedeutet Hausverkabelung?

Die Hausverkabelung beinhaltet den Leitungsweg zwischen zwei definierten Punkten im Haus (Hausanschlusspunkt und Teilnehmeranschluss) und das Einlegen des Glasfaserkabels in diesen Leitungsweg.

Muss auf direkt auf einem Grundstück gegraben werden?

Im Regelfall sind Grabungen direkt am Gebäude notwendig. Die Ausmaße der Tiefbauarbeiten richten sich dabei nach den örtlichen Gegebenheiten und nach dem Anschlusspunkt (an der Oberfläche oder im Gebäude). In der Regel ist ein Glasfaser-Hausanschluss (Hauszuführung inklusive Hauseinführung) an einem Tag erledigt.

Wie steht es während der Bauarbeiten um den Zugang zum Haus?

Der Zugang zum Haus ist jederzeit fußläufig gewährleistet. Anliegern ist die Zufahrt in baustellenbedingt gesperrte Straßen bis zur Baustelle gestattet.

Wenn Eigentümer Bauarbeiten am Haus planen, können diese mit den Glasfaserarbeiten koordiniert werden?

Wenn in naher Zukunft bauliche Veränderungen im Vorgarten, Keller- oder Erdgeschoss eines Hauses anstehen, ist es sinnvoll, diese mit den Arbeiten für den Glasfaser-Hausanschluss abzustimmen. Die Stadt Eisenach bittet darum, bei der Kontaktaufnahme zu unterscheiden, ob es sich um den städtischen Breitbandausbau oder den Ausbau des privaten Investors handelt. Den Kontakt zum städtischen Breitbandausbau finden Sie hier: https://www.breitband-eisenach.de/kontakt/.

Weitere Informationen zum städtischen Breitbandausbau sind an dieser Stelle online hinterlegt: https://www.breitband-eisenach.de/.

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