Grabschändung: erneuter Diebstahl auf dem Friedhof
Dreiste Diebe machen nicht einmal vor Gräbern halt. Wiederholt beklagen Angehörige den Diebstahl von Blumen, Pflanzen und anderem Grabschmuck auf dem Eisenacher Hauptfriedhof.
Die Diebstahlmeldungen häufen sich aktuell. „Das ist pietätlos, doch leider kein Einzelfall. Der Schmerz und die Erkenntnis, dass keine Hemmschwelle besteht, sich an den Gaben zu bedienen, die für geliebte verstorbene Menschen niedergelegt werden, ist für die Familien nur schwer ertragbar“, betont Nicole Lehmann, Leiterin des Fachgebiets Friedhof.
Der Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird als Grabschändung und somit als Störung der Totenruhe geahndet. Er stellt einen Verstoß gegen §189 des Strafgesetzbuches dar. Mit dieser Regelung wird die Totenruhe geschützt. Zum Schutzbereich gehören auch die Begräbnisstätte mit Zubehör sowie deren Bepflanzung. Jeder Diebstahl vom Grab, seien es Pflanzen oder andere Grabgegenstände, die sich auf dem Grab befinden, sowie jede Zerstörung des Zubehörs fallen unter diesen Straftatbestand. Die Stadtverwaltung Eisenach macht daher darauf aufmerksam, dass Betroffene in einem solchen Fall Anzeige bei der Polizei erstatten können