Grenzsteine mit besonderem Geschichtsbezug

Grenzsteine machen den Verlauf von Eigentumsgrenzen in der Örtlichkeit sichtbar. Darunter gibt es wuchtige Exemplare, teilweise mit Wappen oder Zeichen versehen. Ihr Ursprung liegt überwiegend in der ehemaligen Thüringer Kleinstaaterei.
Leider werden diese lebendigen Geschichtszeugnisse immer rarer, die frühere Bedeutung gerät in Vergessenheit.
In den Feldfluren trug nicht zuletzt die Zwangskollektivierung Anfang der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts sowie die schwere Technik zum Verschwinden vieler Grenzsteine bei. Auch illegale Sammler taten ihr Übriges.
Im Rahmen der Erstellung der «Automatisierten Liegenschaftskarte», die die Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra für die rationelle Erledigung von Verwaltungsaufgaben erwirbt, fand ein Messtrupp des Katasteramtes Eisenach bei der Passpunktbestimmung in einem Waldgebiet der Gemarkung Gospenroda noch eine Anzahl von Grenzsteinen mit sächsischem Wappen. Leider stehen viele schief, einige liegen um.
Das Richten bzw. die Abmarkung von Grenzsteinen sind jedoch gesetzlich geregelt und dürfen nur von zugelassenen Stellen erfolgen. Schließlich muss die Grenzmarke im Sinne des Eigentumsschutzes an der richtigen Stelle stehen.

Da derartige Grenzsteine gleichzeitig Denkmale sind, nahm das Katasteramt Verbindung mit den Denkmalschutzbehörden des Wartburgkreises sowie des Landes auf.

Christian Köckert, als Thüringer Innenminister auch zuständig für die Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung, richtet symbolisch einen solchen Wappenstein zwischen dem Gemeindewald und einem Waldweg.

Zur Historie besagter Grenze ermittelte das Landesamt für Denkmalpflege folgende Fakten:
Das hessisch-thüringische Grenzgebiet im Raum Gerstungen/Berka/Vacha war durch häufige Gebietswechsel gekennzeichnet.
Die heutigen politischen Grenzen bestehen erst seit 1816 bzw. 1850. Der Amtsgerichtsbezirk Hausbreitenbach, zu dem Gospenroda gehörte, stand bis 1742 unter gemeinsamer Herrschaft vom Herzogtum Sachsen-Eisenach bzw. Sachsen-Weimar-Eisenach und Hessen-Kassel (Kurhessen).
Bei besagten Grenzsteinen handelt es sich um Zeugnisse der gütlichen Grenzregulierung zwischen Sachsen-Eisenach und Hessen-Kassel in den Jahren 1734/35. Im Gegensatz zum gemeinsamen Amtsgerichtsbezirk Hausbreitenbach kam dabei die Gemeindewaldung von Berka, Horschlitt und Gospenroda, an deren Grenze die Steine stehen, unter die alleinige Hoheit von Sachsen-Eisenach.
Die Rechte für Holzeinschlag und Jagd waren wohl für Sachsen-Eisenach besonders wichtig,
weil vermutlich alle wesentlichen Waldflächen im Umkreis, insbesondere der Frauenseer und der Vachaer Forst noch vollständig unter hessischer Hoheit standen. 1741 fiel Sachsen-Eisenach an Sachsen-Weimar. 1742 wurden die Aufteilung des vormals gemeinschaftlichen Amtes Hausbreitenbach abgeschlossen, wobei Gospenroda zu Hessen-Kassel kam und die betreffenden Grenzsteine die Landesgrenze der zu Sachsen-Weimar-Eisenach gehörigen Forst-Gemarkung markierten.
Erst 1815 fiel Gospenroda selbst an das nunmehrige Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Die beschriebenen Steine kennzeichneten danach lediglich eine Gemarkungsgrenze.
Nachdem 1816 auch Frauensee an das Großherzogtum gefallen war und 1850 Berka unter alleinige Verwaltung dieses Kleinstaates gelangte, befand sich der gesamte Bereich unter einer Herrschaft.
Mit Auflösung der separaten Wald-Gemarkung 1961 markieren die Wappensteine der ehemaligen Landesgrenze eine Flurgrenze in der Gemarkung Gospenroda.

Anzeige