Grüne Fraktion: Unerträgliches Kesseltreiben gegen Dezernentin

Die vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Köckert vorgetragenen Vorwürfe gegen die Baudezernentin Gisela Rexrodt, eine Personalbesetzung manipuliert zu haben, weist die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN entschieden zurück. Die von Köckert seit Monaten erhobenen Vorwürfe versuchen den Eindruck zu erwecken, dass Personalauswahlentscheidungen nicht nach gesetzlichen Rechtsgrundlagen getroffen wurden bzw. von der Baudezernentin beeinflusst worden seien. Ungeachtet der Tatsache, dass es keinerlei Hinweise für «Manipulationen» in dem verantwortlichen Auswahlgremium gibt, wird der rechtswidrige und absurde Vorwurf von Köckert gebetsmühlenartig wiederholt, um den politischen Gegner zu beschädigen und dessen Arbeit zu blockieren.
Der ehemalige Innenminister sollte sich vielmehr an den Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung halten, als Menschen in solch unverantwortlicher Weise zu diffamieren, erklärt Stefan Schweßinger für die Grüne Stadtratsfraktion.
„Im Grunde halte ich es für moralisch wie rechtlich unerträglich, was Köckert da von sich gibt“, stellt der grüne Fraktionsvorsitzende Stefan Schweßinger fest.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird selbst eine Anfrage in den nächsten Stadtrat einbringen, die für die notwendige Klärung und Transparenz sorgen und so den Vorwürfen den Boden entziehen wird.
«Die Eisenacher Grünen wollen sich trotz schwieriger Haushaltslage der Lösung der wirklich drängenden Herausforderungen stellen, für die Menschen in unserer Stadt», so Stefan Schweßinger.
«Wir fordern deshalb die CDU-Fraktion, insbesondere ihren Fraktionsvorsitzenden Köckert auf, endlich zu einer an Sachfragen orientierte Stadtratsarbeit zurückzukehren.»

Anfrage der Fraktion zur Stadtratssitzung am 26.09.2008:
«Auswahlverfahren bei einer Stellenbesetzung in den ehemaligen Stadtwerken»

In den Anfragen 333/2008, 345/2008 und 346/2008 wurden von Seiten der CDU-Fraktion Fragen zum Verfahren einer Personalbesetzung gestellt, die den Eindruck von „Unregelmäßigkeiten“ bei der Auswahl der Bewerber erwecken sollen. Im Sinne einer transparenten Stadtverwaltung, die ihre Besetzungsverfahren ordnungsgemäß durchführt, sind vermeintliche Missverständnisse aufzuklären.

Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:

1. Wer traf nach Eingang der Bewerbungen die Vorauswahl und wie wurde diese dokumentiert ?
2. Ist es grundsätzlich nicht üblich dass Dezernenten an Personalauswahlverfahren in ihrem Verantwortungsbereich teilnehmen ?
3. Wie war in diesem Fall das Auswahlgremium besetzt ?
4. Gab es in diesem Verfahren einen Einspruch des Vertreters des Personalrates, dass die Dezernentin im Auswahlverfahren Einfluss nahm ?
5. Vertritt der Oberbürgermeister die Auffassung, dass im öffentlichen Dienstrecht «nachbarschaftliche Verstrickungen» im Auswahlverfahren juristische Relevanz erlangen ?
6. Geht der Oberbürgermeister weiterhin davon aus, dass im vorliegenden Fall verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Bewerber und Dezernentin bestanden ?
7. Welche «Unregelmäßigkeiten» hat der Oberbürgermeister bei diesem Verfahren, durch die Dezernentin verursacht, festgestellt ?
8. Welche neuen Erkenntnisse haben den Oberbürgermeister nunmehr veranlasst, entgegen der Antwort 5 der Anfrage 333/2008 im Juni, in der er dienstrechtliche Konsequenzen ausschloss, solche Maßnahmen nun doch in Erwägung zu ziehen ?

Stefan Schweßinger
Fraktionsvorsitzender