Grünschnitt-Wertkarte leicht erklärt

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach (AZV) hat bei seiner letzten Verbandsversammlung am 10. Oktober die neue Gebührensatzung, die ab dem 1. Januar 2023 gültig sein wird, beschlossen.

Der AZV kommt nicht umhin, die Entsorgungsgebühren moderat anzuheben. Ohne am Gebührensystem etwas zu verändern, würde beispielsweise die Grünschnittentsorgung im kommenden Jahr ca. 1 Mio. Euro an Kosten mehr verursachen, ohne dass diejenigen Haushalte belastet würden, die letztlich diesen Service nutzen.

Anders als bei der Sperrmüllentsorgung, die für jeden Haushalt notwendig ist, kommen für die Entsorgung von Grüngut nur diejenigen Haushalte in Frage, die über einen eigenen Garten verfügen. Im Sinne einer verursachergerechten Belastung der Haushalte, kam deshalb eine Fortführung des komplett kostenfreien Systems der Abfuhr von Grünschnitt und der parallele Betrieb von 18 Grünschnittplätzen, nicht in Frage.

Der AZV hat sich dafür ausgesprochen, die einmal im Jahr stattfindende Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt, weiterhin kostenfrei beizubehalten. Jeder Haushalt, der durch den AZV jährlich einen Gebührenbescheid erhält, kann im Frühjahr einmalig die Abholung von Baum- und Strauchschnitt, ähnlich wie Sperrmüll, beantragen. Die Menge kann bis zu 3 Kubikmeter (cbm) betragen und sollte bis Ende Februar angemeldet sein. Der AZV vergibt daraufhin einen Abholtermin für März/April. Dieser Service bleibt weiterhin kostenfrei. Die Abgabe von Grünschnitt auf den Wertstoffhöfen in Großenlupnitz und Merkers kann wie bisher ganzjährig erfolgen. Sehr große Mengen werden verwogen und ab neuen Jahr mit einer Gebühr von 66,66 Euro je Tonne veranlagt. Kleinmengen können auch dort gegen Vorlage der Wertkarte abgegeben werden.

Für die Abgabe von Grünschnitt auf den Grünschnittplätzen, die über keine Waage verfügen, hat sich der AZV generell für ein Wertkartensystem entschieden. Die Annahme auf diesen Plätzen erfolgt nur gegen Vorlage einer vorab erworbenen Grünschnitt-Wertkarte. Diese kann wahlweise im Wert von 10, 20, oder 30 Euro gekauft werden. Dabei entsprechen 10 Euro der Gebühr für einen Kubikmeter Grünschnitt. Da nicht immer ein voller Kubikmeter anfällt, können auch kleinere Einheiten (0,25 oder 0,50 oder 0,75 cbm) angeliefert werden – die Karte wird entsprechend dieser kleineren Menge entwertet. Dabei entspricht ein Punkt auf der Karte 0,25 Kubikmeter. Insgesamt können mit einer Karte, die bis zu 30 Euro „aufgeladen“ werden kann, drei Kubikmeter Grünschnitt entsorgt werden.

Muster einer Grünschnitt-Wertkarte

Die Karte gilt auch für die Folgejahre. Das bedeutet, dass im Fall, dass ein Restguthaben auf der Karte verbleibt, die Karte weiter genutzt werden kann. Genauso könnte die Karte theoretisch zwischen verschieden Nutzern weitergegeben werden.

Hier einige Beispiele, wie die Mengen im Einzelnen aussehen könnten:
zwei kleine Säcke (= 0,25 cbm)
ein großer Sack (= 0,25 cbm)
ein Kofferraum (0,50 cbm)
ein kleiner Hänger (1,0 cbm)

Wichtig – Die Wertkarte wird rechtzeitig, spätestens ab 2. Januar 2023, über folgende Wege erhältlich sein:
1. in den Verkaufsstellen (Bürgerbüros, Einzelhandel u.a.), die im Auftrag des AZV den Vertrieb von Müllsäcken erledigen
2. direkt auf den Wertstoffhöfen des AZV in Großenlupnitz und Merkers
3. im Webshop auf der Website des AZV (bezahlbar mit Paypal, Giropay, u.ä.), Versand an den Besteller
4. beim AZV per Postkarte/Brief/Fax/Email bestellen, zahlbar per Überweisung, Versand per Post an den Besteller

Für alle Informationen, auch rund um die Grüngutentsorgung, steht auch Digitale AZV-Abfall-App zur Verfügung. Dies kann unter folgendem QR-Code heruntergeladen werden:

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