Grünschnittannahme soll praktikabler werden

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach (AZV) hat in der Verbandsversammlung am 10. Oktober, als neuen Bestandteil der Gebührensatzung, die Einführung einer mengenunabhängigen Grüngutkarte beschlossen.

Seitens des Verbandsvorsitzenden, Reinhard Krebs, ist beabsichtigt, der Verbandsversammlung eine Änderung hinsichtlich der Gebühr und der Grünschnittannahme zu unterbreiten. Sollte die Verbandsversammlung diesem Vorschlag zustimmen, könnte eine entsprechende Änderungssatzung zu Beginn der Vegetationsperiode rechtkräftig werden. Möglich ist die geplante Reduzierung der Gebühren durch geänderte Rahmenbedingungen für die Verwertung des Grünschnittes zu energetischen Zwecken.

Bei der Gebühr handelt es sich nunmehr um eine Jahresgebühr ohne Mengenbezug für die Nutzung der Grüngutplätze zur Grünschnittentsorgung. Der Vorschlag lautet 8 Euro pro Kalenderjahr.

 Nutzungsberechtigt sind die Einwohner des Wartburgkreises im eigenwirtschaftlichen Interesse mit Wohn- bzw. Hausgrundstücken, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind. Die Nutzungsberechtigung wird über die Wertkarte nachgewiesen. Diese kann online im Webshop auf der Internetseite des AZV erworben werden oder dort, wo im Auftrag des AZV auch Müllsäcke vertrieben werden (z.B. in Bürgerbüros), auf den Wertstoffhöfen in Großenlupniz und Merkers, sowie ganz klassisch auf dem Postweg direkt beim AZV. Die Nutzung der Wertkarte im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ist ausgeschlossen.

Die Höchstmenge pro Anlieferung ist auf ca. 2 cbm begrenzt – die Menge entspricht einem großen PKW- Anhänger oder Transporter/Multicar. Die Höchstmenge pro Jahr ist im Rahmen der Privatnutzung nicht begrenzt, mehrfache Anlieferungen sind möglich. Eine Trennung zwischen Gras/Laub (krautiges Material) und Ast-/Baumschnitt (holzhaltiges Material) ist Voraussetzung, dass das geplante System funktionieren kann.

Die kostenlose Frühjahrssammlung für Baum- und Strauchschnitt auf Abruf bleibt erhalten. Sonderregelungen/Individualvereinbarungen mit Kleingartenanlagen sind weiterhin über den jeweiligen Vereinsvorstand abzustimmen und möglich.

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