Härtefallfonds: Antragstellung möglich

Die Bundesregierung hatte im November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Härtefallfonds) geschaffen. Dieser Härtefallfonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion.

Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Härtefallfonds erhalten. Diese werden jedoch nur auf Antrag gezahlt. Eine Antragstellung ist bis zum 30. September 2023 möglich.
Begünstigte sind:
· nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens zehnjähriger Ehe,
· Spätaussiedler*innen,
· jüdische Zuwander*innen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige,
· Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
· bei dienstlichem Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
· Balletttänzer*innen (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente“),
· Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
· Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen aus den genannten Gruppen eine pauschale Einmalzahlung von 2500 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Die Bundesländer können dem Härtefallfonds bis zum 31. März 2023 beitreten. In diesem Fall ist eine pauschale Einmalzahlung von 5000 Euro möglich, wenn Thüringen dem Fonds beitritt und der Wohnsitz der antragstellenden Person in Thüringen ist.

Weitere Voraussetzung sind für
nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens zehnjähriger Ehe:
· Die/der Antragsteller*in wurde vor dem 2. Januar 1952 geboren.
· Der monatliche Rentenzahlbetrag betrug am 1. Januar 2021 unter 830 Euro (nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung).
· Die/der Antragsteller*in wurde nach mindestens zehnjähriger Ehedauer nach DDR-Recht geschieden und hat während der Ehezeit mindestens ein Kind erzogen.
für Spätaussiedler:
· Die/der Antragsteller*in wurde vor dem 1. April 2012 in Deutschland aufgenommen und hatte bei Aufnahme das 50. Lebensjahr bereits vollendet. Wer nach dem 31. März 1962 geboren ist, kann diese Voraussetzung nicht erfüllen.
· Der monatliche Rentenzahlbetrag betrug am 1. Januar 2021 unter 830 Euro (nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung).
für jüdische Kontingentflüchtlinge (jüdische Zuwanderer) aus der ehemaligen Sowjetunion:
· Die/der Antragsteller*in wurde vor dem 1. April 2012 in Deutschland aufgenommen und hatte bei Aufnahme das 40. Lebensjahr bereits vollendet. Wer nach dem 31. März 1972 geboren ist, kann diese Voraussetzung nicht erfüllen.
· Der monatliche Rentenzahlbetrag betrug am 1. Januar 2021 unter 830 Euro (nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung). Alternativ wurden am 1. Januar 2021 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen.

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Ein Antrag ist bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds zu stellen:
Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds
44781 Bochum
E-Mail: gst@stiftung-haertefallfonds.de

Auszahlungen erfolgen erst ab April 2023. Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen die Mitarbeiter*innen der Stiftung „Härtefallfonds“ von montags bis donnerstags in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 7241-634 zur Verfügung.

Die Antragsformulare werden auf Anfrage von der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds zugeschickt oder können heruntergeladen werden: Link

Unterstützung bei der Antragstellung finden Sie auch hier:
Stadtverwaltung Eisenach
Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
Gleichstellungsbeauftragte Frau Quentel
Telefon 03691 670-160
E-Mail gleichstellung@eisenach.de
Migrationsbeauftragte Frau Santibanez Villegas
Telefon 03691 670-405
E-Mail migration@eisenach.de