Hanggrundstücks-Eigner muss Sicherungsmaßnahmen vornehmen

Der Eigentümer des Hanggrundstückes am Mühlberg in Bad Salzungen wurde vom Bauordnungsamt im Landratsamt des Wartburgkreises darüber informiert und beauflagt, dass er unverzüglich Sicherungsmaßnahmen an seinem Flächengrundstück durchzuführen hat.

Das ergab sich auch aus den Empfehlungen der Vor-Ort-Beratung von Experten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) im Beisein von Vertretern der Stadtverwaltung und des Landratsamtes.

Weil sich Risse in diesem Hanggrundstück gebildet hatten, mussten schon am Abend die Bewohner von vier Häusern der Straße «Am Mühlberg» vorübergehend in einem Hotel untergebracht werden.

Die TLUG hat zudem empfohlen, ein geotechnisches Sachverständigengutachten über den tatsächlichen Zustand des Grundstückes durch den Eigentümer in Auftrag geben zu lassen. Wegen der weiter zu erwartenden Niederschläge bleibt außerdem die Nutzungsuntersagung, die vorgestern Abend verfügt wurde, aufrecht erhalten. Die sechs betroffenen Familien in den vier Häusern, die an das gefährdete Hanggrundstück angrenzen, werden darüber ebenfalls vom zuständigen Bauordnungsamt informiert.

«Die Sicherheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürger geht in jedem Fall vor, auch wenn diese Entscheidungen zu fällen, nie einfach sind», begründet Landrat Reinhard Krebs den Schritt. Die Straße vor den betroffenen Grundstücken bleibt bis auf weiteres gesperrt. Sobald das Gutachten vorliegt, werden die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen veranlasst. Erst danach kann über eine mögliche Aufhebung der vorläufigen Nutzungsuntersagung entschieden werden.

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