Hauptfriedhof Eisenach: Ablauf der Ruhezeiten beachten

Auf dem Eisenacher Hauptfriedhof ist die Ruhezeit der bis zum 30. Juni 1983 Verstorbenen (Erdbestattung) abgelaufen. Das betrifft die Gräber im Erdreihengrabfeld XXIV Abt. B Nr. 1 – 91. Betroffen sind alle Grabnummern in diesem Bereich.

Die Nutzungszeit kann nicht verlängert werden. Das ist in der städtischen Friedhofssatzung so geregelt. Diejenigen, die für die Gräber zuständig sind (Nutzungs- beziehungsweise Verfügungsberechtigten) werden gebeten, innerhalb der nächsten sechs Monate die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen von den Grabstellen zu entfernen oder entfernen zu lassen. Alle Arbeiten sind zuvor bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Die Frist zum Abbau der Grabmale und Einfassungen der Gräber endet am 31. Januar 2015. Sind nach diesem Datum noch Grabmale usw. vorhanden, werden sie von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung entfernt.

Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung auf dem Hauptfriedhof:
Montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags von 14 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr.

Ausführliche Informationen zu den Themen Ruhezeiten und Grabstätten sind in der Friedhofssatzung der Stadt Eisenach zusammengefasst. Die Satzung kann auf der städtischen Internetseite „www.eisenach.de“ – Rubrik „Bürgerservice“ – Menüpunkt „Ortsrecht“ eingesehen werden.

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